BlaulichtLandkreis Potsdam-MittelmarkPolizei

Trickdiebstahl in Wohnung

#Teltow, Geschwister-Scholl-Straße – Mittwoch, 18.10.2023, 16:00 Uhr

Unter einem Vorwand verschaffte sich am Nachmittag eine bis dato unbekannte Frau Zugang zur Wohnung des Geschädigten. Die Unbekannte wird als groß und dunkelhaarig beschrieben. Außerdem hatte die Diebin auffällig lange Fingernägel. Während des Aufenthalts in der Wohnung nahm sie unbemerkt eine Geldkassette mit ca. 9000€ Bargeld an sich und verließ damit die Wohnung in unbekannte Richtung. Die verständigten Beamten konnten die Tatverdächtige im Nahbereich nicht mehr feststellen, dafür aber Spuren in der Wohnung sichern. Außerdem wurde eine Strafanzeige gefertigt.

 

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei:

Täterinnen und Täter täuschen immer wieder eine „amtliche“ oder „berufliche“ Funktion vor oder versuchen durch vermeintliche Haustürgeschäfte oder eine Notlage, in die Wohnung ihrer späteren Opfer zu gelangen. Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus. So gab es in der Vergangenheit Fälle in denen sie behaupteten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft/mit amtlicher Befugnis, im Auftrag der Stadt oder eines Amtes und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Dabei treten sie z.B. als Handwerker, Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Mitarbeiter der Krankenkasse, aber auch als Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf.

 

Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. In der Regel „arbeiten“ die Täter zu zweit, manchmal aber auch allein. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person auch unerkannt in Windeseile die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.

 

Verhaltenstipps:

  • Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung.
  • Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will.
  • Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.

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