Unfall unter Alkoholeinwirkung
Ein bei der Unfallaufnahme durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Fahrzeugführer einen Wert von 2,45 Promille. Durch die Polizeibeamten wurde dem Renault-Fahrer die Weiterfahrt untersagt und gegen diesen eine Blutentnahme angeordnet.