Brandenburg

Urteil zur Sonntagsöffnung in Potsdam ist Bärendienst für den Handel und seine Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg kritisiert das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg scharf, das die bereits beschlossenen Sonntagsöffnungen in Potsdam am kommenden Wochenende sowie am 10. Dezember sehr kurzfristig verbietet. Damit hat das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgegeben. Für den Handel in Potsdam ist dieses Urteil ein herber Rückschlag, denn die verkaufsoffenen Sonntage in der Vorweihnachtszeit gehören zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres.

Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des HBB, zeigt sich irritiert vom Vorgehen der Gewerkschaft: „Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie ver.di den Handel in unserer Region torpediert. Sie sind blind für die schwierige wirtschaftliche Lage des Handels, der sich durch die zahlreichen Krisen kämpft. ver.di ignoriert den dringenden Bedarf des innerstädtischen Handels und geht ohne Rücksicht auf Verluste gegen die Sonntagsöffnung vor, das ist fatal für die Beschäftigten, den stationären Handel und damit die Innenstädte. Die Dankesschreiben unserer Online-Händler sind der Gewerkschaft gewiss. Die Gewerkschaft stellt einmal mehr unter Beweis, dass sie kein verlässlicher Gesprächspartner ist, wenn es um die Wiederbelebung von Innenstädten geht.“

Der HBB sieht in der Sonntagsöffnung ein wichtiges Instrument zur Belebung der Innenstädte und appelliert daher an die Potsdamer Verwaltung dennoch Sonntagsöffnungen in der Adventszeit zu ermöglichen.

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