BrandenburgFrankfurt (Oder)

Veränderte Verkehrsführung im Bereich des Bahnhofes

Aufgrund von erforderlichen Bauarbeiten an einer Stützwand durch die Deutsche Bahn kommt es im Bereich des Bahnhofs zu Verkehrseinschränkungen mit einer Dauer von voraussichtlich vier Monaten.

Dafür wird die Fahrbahn der Bahnhofstraße auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Bahnhof vollständig gesperrt. Der Autoverkehr wird gemeinsam mit dem ÖPNV in beiden Fahrtrichtungen durch die Straßenbahnhaltestelle geleitet. Die Markierung sowie Ampelsteuerung im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz und Tunnelstraße werden im Laufe des Freitags, 1. März 2024 entsprechend angepasst.

Für den Kfz-Verkehr bestehen dann folgende Fahrtmöglichkeiten:

Aus dem Haltestellenbereich kann in Richtung Tunnelstraße und Bahnhofsplatz gefahren werden. Vom Bahnhofsplatz bestehen Fahrtrelationen in Richtung Bahnhofstraße durch die Straßenbahnhaltestelle und in Richtung Tunnelstraße. Aus der Tunnelstraße kommend ist für den Kfz-Verkehr dann nur noch das Rechtsabbiegen in Richtung Bahnhof vorgesehen. Autofahrenden, die nicht den Bahnhof als Ziel haben, wird empfohlen, den Bereich über die Heilbronner Straße und die Leipziger Straße zum umfahren, da aufgrund der veränderten Verkehrsführung und Verkehrssteuerung mit Einschränkungen zu rechnen ist.

Ferner werden Autofahrende gebeten, den Bereich der Straßenbahnhaltestelle – speziell beim Fahrgastwechsel – mit erhöhter Aufmerksamkeit zu passieren, da auch vor und hinter den Straßenbahnen mit querenden Fußgängern zu rechnen ist.

Für den Fußgängerverkehr wird der westliche Gehweg der Bahnhofstraße zwischen Briesener Straße und Tunnelstraße gesperrt. Die Nutzung des östlichen Gehweges ist durchgängig möglich. Der Radverkehr ist in der für die Baustelle angepassten Ampelsteuerung in allen Fahrtrelationen des Kfz-Verkehrs auf der Fahrbahn berücksichtigt.

Sollte Radfahrenden aufgrund der Straßenbahngleise die Durchfahrt durch die Haltestelle zu unsicher sein, besteht die Möglichkeit, das Fahrrad auf dem östlichen Gehweg zu schieben. Eine Nutzung des Gehweges für den Radverkehr ist aufgrund der Nähe zur Haltestelle und des hohen Fußgängeraufkommens nicht gestattet.

 

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