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Verdächtiges Ansprechen von Kindern – Hinweise der Polizei

#Nürnberg (ots)

 

Nachdem vermehrt Mitteilungen in Bezug auf ein verdächtiges Ansprechen von Kindern im Stadtgebiet Nürnberg eingingen, stellt das Polizeipräsidium Mittelfranken den momentanen Sachstand dar und gibt Verhaltenshinweise.

In den vergangenen Wochen gingen vermehrt Mitteilungen über das verdächtige Ansprechen von Kindern im Stadtgebiet Nürnberg ein. Teilweise soll den Kindern Süßigkeiten angeboten worden sein. Die Polizei nimmt jede einzelne dieser Mitteilungen und die Besorgnis der Betroffenen sehr ernst. Mögliche Zusammenhänge bedürfen jedoch aufgrund der sehr deutlich abweichenden Personenbeschreibungen und Handlungsmuster einer genaueren Verifizierung. Ein Bezug zu mehreren Einbrüchen in Kindergärten und Grundschulen im Zeitraum Anfang Oktober 2022 bis Anfang Dezember 2022 (Pressemeldung 1496 vom 13.12.2022) mit Zielrichtung Wechselkleidung von Kindern ist nicht vorhanden, da bereits am 08.12.2022 die Festnahme des Tatverdächtigen erfolgte.

Die Beamten der zuständigen Polizeiinspektionen sind über die Mitteilungen informiert, sensibilisiert und überwachen aufgrund der verständlichen Besorgnis der Eltern präventiv die Bereiche um Schulen. Neben der Bestreifung durch uniformierte Beamte erfolgt dies auch durch Beamte in Zivil.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei ist mit den zentralen Ermittlungen betraut und steht hier in engem Austausch mit den Beamten der Polizeidienststellen. So konnten zwischenzeitlich drei Männer im Alter von 24, 31 und 59 Jahren ermittelt werden. Ihnen können insgesamt circa ein Dutzend Fälle zugeordnet werden, wobei es nach derzeitigem Ermittlungsstand hierbei zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen kam. Einer der Männer steht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen unter Betreuung, wobei der Hintergrund der Betreuung keinerlei sexuellen Bezug hat. Bei den Personen wurden sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt. Eine Gefährderansprache wird immer dann durchgeführt, wenn eine Person auf ein Fehlverhalten hingewiesen wird, jedoch keine Straftat vorliegt, die einen Beschuldigtenstatus und somit eine förmliche Vernehmung rechtfertigen würde. Darüber hinaus wurde einer der Männer präventiv erkennungsdienstlich behandelt.

Zur bestmöglichen Information von Schulen und Eltern wurden bereits mehrere Präventionsveranstaltungen unter Beteiligung der Polizei abgehalten, weitere sind bereits geplant.

In der Gesamtbetrachtung ist nach gegenwärtigem Ermittlungs- und Erkenntnisstand nicht von einer konkreten Gefährdungssituation auszugehen; die Situation wird jedoch auch weiterhin genau beobachtet. Erforderlichenfalls werden die polizeilichen Maßnahmen angepasst. Generell wird empfohlen, nachfolgende Verhaltenshinweise zu beachten:

Allgemein:

Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Vermitteln Sie Ihrem Kind das Gefühl, dass es Ihnen alles erzählen kann.

Üben Sie mit Ihrem Kind im Alltag, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. Ein Selbstbehauptungskurs für Kinder kann hier hilfreich sein.

Machen Sie Ihrem Kind keine Angst. Panik ist in jeglicher Hinsicht ein schlechter Begleiter.

Im Akutfall:

Wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bemühen Sie sich zunächst, Ruhe zu bewahren. Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam zu und nehmen Sie es ernst.

Loben Sie ihr Kind, dass es sich Ihnen anvertraut hat und vermeiden Sie zu detaillierte Nachfragen.

Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei.

Nehmen Sie Abstand vor eigenhändigen „Fahndungsaufrufen“ in sozialen Netzwerken, Chatgruppen etc. Hier haben Sie weder den Verbreitungsgrad noch den Inhalt weiterer Verbreitungsnachrichten in der Hand.

Zur Vorbeugung:

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich gegebenenfalls auf dem Schulweg/Spielplatz Hilfe holen kann (Geschäfte, sog. Sicherheitsinseln).

Schicken Sie Ihr Kind wenn möglich in Laufgemeinschaften zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz.

Beschriften Sie Kleidungsstücke oder die Schultasche nicht von außen sichtbar mit dem Namen. Lassen Sie Aufkleber auf den Autoscheiben mit dem Namen ihres Kindes weg. Spricht ein Fremder das Kind mit Vornamen an, wird eine Vertrauensbasis suggeriert.

Kinder sollen lernen, weiterzugehen und Distanz zu halten, wenn sie angesprochen werden.

Benennen Sie die Personen namentlich, zu denen ihr Kind in das Auto einsteigen darf.

Kinder dürfen gegenüber Erwachsenen Grenzen setzen und Nein sagen.

Kinder sollen lernen Erwachsene zu siezen.

Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, um Selbstbewusstsein entwickeln zu können. Trauen Sie ihren Kindern im Alltag zu Konflikte selbst zu lösen und stehen Ihnen als Ratgeber und Rückfallebene zur Verfügung. Täter sprechen bevorzugt unsicher wirkende Kinder an. Selbstbewusstsein und ein gutes Bauchgefühl sind ein wirksamer Schutz.

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