Brandenburg

Versprechen gehalten: MBJS legt Reformentwurf für ein flexibleres Kita-Personalrecht vor

Der Fachkräftemangel in vielen Regionen hat auch die Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg erreicht. Jugendminister Steffen Freiberg hatte den Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden anlässlich der Konferenz mit der Landesregierung am 7. Juni 2023 zugesagt, vor dem Hintergrund des akuten Personalmangels Veränderungen und Vereinfachungen in diesem Bereich vorzunehmen. Nun liegt der Entwurf für die Reform der Kita-Personalverordnung vor.

Kinder- und Jugendminister Steffen Freiberg: „Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung darf nicht durch Personalnöte gefährdet werden. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass wir mehr Flexibilität wagen können und die Träger eng einbinden sollten. Sie wissen am besten, welches Personal wie und wo eingesetzt werden kann. Mindestanforderungen an die pädagogische Qualifikation sind dabei unerlässlich. Ich bin überzeugt, dass diese Änderungen ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Fachkraftengpässe sein werden.“

Der vorgelegte Entwurf der Änderungsverordnung (Achte Verordnung zur Änderung er Kita-Personalverordnung) soll Grundlage eines offenen Austauschs mit den beteiligten Akteuren, insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden, den Trägerverbänden und dem Landeskitaelternbeirat darstellen. Dieser Prozess beginnt nun. Zentrale Vorhaben der Reform, die bereits ab Herbst 2023 greifen soll, sind:

  • Die Trägerrechte und -verantwortung soll durch Verfahrensvereinfachungen gestärkt werden. Zum Beispiel werden aufwendige Genehmigungsverfahren durch unbürokratischere Nachweisverfahren ersetzt. Hierdurch soll eine einfachere und schnellere Personalgewinnung ermöglicht werden.
  • Ziel ist gleichzeitig, in den Kitas multiprofessionelle Teams aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dies soll die Erfüllung der Bildungs- und Förderaufgaben in den Kitas stärken.
  • Nicht jede Aufgabe und Tätigkeit in Kindertagesstätten muss durch langjährig ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher oder andere voll ausgebildeten Fachkräften wahrgenommen werden. Es soll daher künftig bis zu 20 Prozent Ergänzungskräfte in den Kitas geben dürfen. Aber auch sie müssen pädagogische Mindestqualifizierungen absolvieren und sollen unter Anleitung und Aufsicht handeln dürfen.
  • Es wird mehr Transparenz hinsichtlich der Personalbemessung geben.
  • Für Träger soll es attraktiver werden, Nachwuchskräfte auszubilden.
  • Schließlich werden die Möglichkeiten geschaffen, Modellprojekte zur Erzieherausbildung durchzuführen.

Hintergrund

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die freien und öffentlichen Träger der Kindertagesstätten haben als Arbeitgeber die Personalhoheit für ihre Einrichtungen. Die Träger der Kindertagesstätten sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Einrichtungen über das notwendige pädagogische Personal verfügen, um das Kindeswohl sicherzustellen (geregelt in § 10 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg). Diese Personalbemessung ist Grundlage für die Berechnung des sogenannten Personalkostenzuschusses der Landkreise und kreisfreien Städte. Welche Beschäftigten in welchem Umfang auf dieses notwendige pädagogische Personal anrechenbar sind, bestimmt die Kita-Personalverordnung. Durch die beabsichtigten Änderungen dieser Verordnung können die Einrichtungsträger größere Gestaltungsspielräume erhalten, um mit den veränderten Fachkräftebedingungen umzugehen.

Weitere Informationen:

JFMK in Potsdam: Länder wollen Fachkräfte für Erziehungsberufe sichern

Brandenburg bringt deutliche Verbesserungen für Familien bei der Kindertagesbetreuung auf den Weg

Kita-Elternbeitragsentlastung durch das Brandenburg-Paket

Kommentar verfassen