Potsdam

Werbesatzung für die Innenstadt wird überarbeitet

Bürgerversammlung zur Information und Diskussion am Montag, 3. Juli, um 18 Uhr

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt die Werbesatzung für den Teilbereich Innenstadt zu ändern. In der Werbesatzung werden Art und Umfang möglicher Außenwerbung geregelt. Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Eine Bürgerversammlung zur Information, Erläuterung und Diskussion findet am Montag, 3. Juli 2023, um 18 Uhr in der Hegelallee 6-10 in 14467 Potsdam, Haus 1, Raum 405 statt.

Anlass für die Änderung ist die Umsetzung einer Änderung der Bauordnung. Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum sind der Erlaubnispflicht der Straßenverkehrsbehörden unterstellt worden. Daher sollen diejenigen Werbeanlagen, die sich im öffentlichen Straßenraum befinden, zukünftig über die Straßensondernutzung geregelt werden. Neben dieser wesentlichen Änderung der Werbesatzung wurde zudem zur Vereinfachung die Zahl der Gebietskategorien reduziert. Weiterhin wurden einzelne Festsetzungen auf Grundlage der jahrelangen Erfahrungen nachjustiert.

Aktuell findet die förmliche Beteiligung gemäß § 87 Abs. 8 Satz 2 BbgBO statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können bis zum 14. Juli 2023 unter https://www.potsdam.de/de/kategorie/buergerbeteiligung oder beim Bereich Stadtraum Mitte, Hegelallee 6-10 in 14467 Potsdam, Haus 1, 3. Etage, hinterer Flur eingesehen werden. Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken können per Mail an Stadtraum-Mitte@rathaus.potsdam.de geschickt werden.

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