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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung – Festnahmen in Nagelstudios

#Dorsten (ots)

 

Am 03.07.2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund die in zwei Nagelstudios in Dorsten arbeitenden Personen.

Eine 21-jährige Vietnamesin wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes vorläufig festgenommen. Sie besaß keine für Deutschland gültige Arbeitsgenehmigung und wurde in den Polizeigewahrsam übergeben. Die Ausländerbehörde Dorsten entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib in Deutschland.

Im zweiten Nagelstudio gab ein 49-jähriger Mann den Zöllnern einen abgelaufenen deutschen Aufenthaltstitel. Das Passbild zeigte deutlich eine andere Person, also wurde eine Fast-ID durchgeführt. Anhand gescannter Fingerabdrücke können die Identitäten von Personen zweifelsfrei festgestellt werden, so auch hier: Der Vietnamese war von der Staatsanwaltschaft Münster zur Aufenthaltsfeststellung und von der Ausländerbehörde Leipzig zur Festnahme ausgeschrieben. Er soll abgeschoben werden, kam daher ebenfalls in den Polizeigewahrsam.

Vietnamesische Staatsbürger müssen einen nationalen Aufenthaltstitel mit eingetragener Arbeitserlaubnis haben, um hier arbeiten zu dürfen.

Gegen ihre Arbeitgeber werden Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sind Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich.

Zusatzinformation:

Der Zoll ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Wir sind auch Ansprechpartner, falls Sie Hinweise auf Schwarzarbeit oder Illegaler Beschäftigung mitteilen wollen. Für allgemeine Fragen oder Anliegen steht Ihnen auch die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion zur Verfügung. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html

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