Landkreis Uckermark

Zum Antrag der AfD-Fraktion auf Einberufung eines Sonderkreistages

Die AfD-Kreistagsfraktion hat über die Medien die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sie einen Antrag gestellt hat, einen Sonderkreistag zur Thematik Fischsterben in der Oder einzuberufen. Der Kreistag sollte nach Auffassung der AfD-Fraktion die Landrätin auffordern, den Katastrophenfall auszurufen oder alternativ Einsatzorganisationen im Rahmen der Amtshilfe anzufordern.

Unabhängig davon, dass dieser Antrag gemäß Kommunalverfassung bereits formal unzulässig ist, gibt es auch keinen sachlichen Grund dafür, diesem Ansinnen zu folgen.

Im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz heißt es:

„Eine Katastrophe liegt vor, wenn insbesondere durch Folgen schwerer Naturereignisse, einschließlich extremer Wettererscheinungen sowie anderer Schadens- und Unglücksfälle, ein solcher Gefahrenzustand hervorgerufen wird, dass Leben und Gesundheit zahlreicher (das heißt, die Anzahl ist in der Regel nur noch schätzbar) Menschen sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung beziehungsweise erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursacht werden, dass zu ihrer Abwehr und Bekämpfung sowie zur Beseitigung von Folgeschäden der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde erforderlich ist. Die Feststellung einer Katastrophe kann nur im konkreten Einzelfall unter Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen.“

Nach Würdigung aller Sachverhalte ist keine Gefährdung einer großen Anzahl von Menschen oder der lebensnotwendigen Versorgung, z. B. mit Strom, Wärme, Wasser, Lebensmittel usw., gegeben. Erhebliche Sachwerte sind nicht geschädigt. Es liegt keine erhebliche Störung oder unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor und Einheiten sowie Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind auch nicht anzufordern.

Der Landkreis Uckermark hat unmittelbar nach Bekanntwerden alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und sofort begonnen, mit eigenen Kräften und Mitteln, unterstützt durch eine Vielzahl freiwilliger Helfer, die Fischkadaver in der Oder und im Uferbereich zu bergen und zu entsorgen.

Ich bin allen Einsatzkräften und freiwilligen Helfern sehr dankbar, dass sie sich trotz der hohen Temperaturen und der wahrlich nicht angenehmen Arbeitsaufgabe bereit erklären mitzuhelfen. Täglich melden sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Landkreis, aus Nachbarkreisen und aus anderen Bundesländern, die teils ihren Urlaub, mindestens aber ihre Freizeit opfern, um zu helfen. Ihnen gebührt Dank und Respekt!

Ebenso dankbar bin ich den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes Uckermark, den Anglervereinen und den ortsansässigen Fischern, die sofort zur Stelle waren und sind, um zu helfen.

Noch eine Anmerkung sei mir gestattet: Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sind ja bekanntlich gerade jetzt außerordentlich gefordert, um ihre originären Aufgaben zu erfüllen. Allein seit Anfang August wurden sie 144-mal alarmiert: zu Wald-, Feld- und Gebäudebränden, technischen Hilfeleistungen, Personenrettungen und vielem mehr.

Es wäre aus meiner Sicht unverantwortlich, diese Frauen und Männer, die ja alle ehrenamtlich tätig sind, in der aktuellen Situation über Gebühr in Anspruch zu nehmen.

Ich bin stolz auf die Uckermärkerinnen und Uckermärker, auf die auch und gerade in Krisensituationen Verlass ist, die ohne viele Worte zupacken und helfen. Genau das zeichnet eine funktionierende und solidarische Gesellschaft aus.

Meine Sorge gilt jetzt den Unternehmen und Personen, die durch das Fischsterben auf noch ungewisse Zeit ihre Erwerbsgrundlage verloren haben. Dazu werden in den nächsten Tage Gespräche stattfinden, um Lösungsmöglichkeiten zu finden.