BrandenburgLandkreis Prignitz

Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung jetzt beantragen

Zuschuss zu entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Auszubildende
während der Berufsschulzeit
Erinnerung an den Abgabetermin 01. Oktober 2023
Auszubildende in einer dualen Ausbildung, die einen Ausbildungsvertrag im Landkreis Prignitz
abgeschlossen haben und beim Besuch der zuständigen Berufsschule auswärtig
untergebracht sind, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihren entstandenen Unterkunftsund Verpflegungskosten zu beantragen.
Auszubildende, die noch keinen Antrag gestellt haben, können ihre Antragsunterlagen für das
2. Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2022/2023 (Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023) jetzt
einreichen:
Landkreis Prignitz
Gb III, Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport
z. Hd. Frau Zantow
Berliner Straße 49, Haus 4, Zimmer 314
19348 Perleberg
Der Zuschuss beträgt 50 v. H. der nachgewiesenen Gesamtkosten für die Unterkunft und
Verpflegung, jedoch nicht mehr als 10,00 € pro Tag.
Bei Antragstellung sind einzureichen:
– Ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule
– Originalbelege/Originalrechnungen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten
(bei Selbstverpflegung wird eine Pauschale von 8,00 € pro Tag anerkannt)
– Zahlungsnachweise (Kopie Kontoauszug- Zahlung muss ersichtlich sein)
– Kopie des Ausbildungsvertrages (mit Siegel der IHK)
– Kopie vom Turnusplan der Berufsschulzeiten mit markierter Klassenbezeichnung
Spätester Termin für die Einreichung der Anträge für das 2. Ausbildungshalbjahr des
Schuljahres 2022/2023 inklusive der erforderlichen Belege ist der 01. Oktober 2023.
Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge müssen abgelehnt
werden.

Antragsunterlagen können unter der oben angegebenen Adresse angefordert bzw. abgeholt
werden oder auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter
www.landkreis-prignitz.de/Bügerservice/Dienstleistungen unter dem Stichwort „Zuschuss zu
Kosten für Unterkunft und Verpflegung…“ abgerufen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein elektronisches Formular „ELANZUVER“ (herausgegeben
vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) auszufüllen und einzureichen. Nach
Kenntnissen des Bildungsministeriums ist dieses elektronische Verfahren bundesweit einmalig.
Auskünfte zum Antragsverfahren und zum Förderanspruch erhalten Sie unter der Rufnummer:
03876/713 – 746

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