Brandenburg

Zwei Richtlinien auf den Weg gebracht: Inklusive Jugendarbeit und erweiterte Nachmittagsbetreuung

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat gleich zwei Richtlinienentwürfe in die vorparlamentarische Abstimmung gegeben, bei denen die Inklusion junger Menschen mit Behinderung gefördert wird.

Das MBJS wird mit einer Förderrichtlinie, zu deren Entwurf jetzt die kommunalen Spitzenverbände und der Landes-Kinder- und Jugendausschuss um Stellungnahme gebeten wurden, die Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit fördern. Es stehen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 350.000 Euro zur Förderung solcher Projekte zur Verfügung. Die Mittel werden über die Jugendämter an Träger der Jugendarbeit auf Antrag weitergegeben. Es können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden.

Gleichzeitig fördert das MBJS mit einer weiteren Richtlinie auch in diesem Schuljahr die erweiterte Nachmittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe mit Behinderung. Seit 2019 werden mit dieser Förderung Angebote unterstützt, die gewährleisten sollen, dass auch Eltern voll berufstätig sein, deren Kinder zu alt für den Schulhort sind, auf Grund der Schwere ihrer Behinderung jedoch die Zeit nach dem Ende der schulischen Ganztagsangebote nicht allein verbringen können. Für entsprechende Angebote können die Landkreise und kreisfreien Städte auf Antrag monatlich 300 Euro für jedes betreute Kind oder jeden betreuten Jugendliche erhalten. Die Förderung soll auch rückwirkend zum Beginn des laufenden Schuljahrs gewährt werden. Die geförderten Angebote sollen vorrangig inklusiv ausgestaltet sein und die Freizeitgestaltung gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen ermöglichen.

Hintergrund:

Junge Menschen mit Behinderungen stoßen nach wie vor auf Barrieren, wenn sie gemeinsam mit Gleichaltrigen an Freizeitangeboten teilhaben wollen. Das gilt in vielen Fällen auch für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch, das sich der Kinder- und Jugendhilfe widmet, ist 2021 überarbeitet worden, um den Ansprüchen junger Menschen mit Behinderungen besser gerecht zu werden. Zu den neuen Bestimmungen gehört auch die Verpflichtung für alle Angebote der Jugendarbeit, ihre Zugänglichkeit und Nutzbarkeit durch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Erfüllung dieses Anspruchs, nämlich Kinder- und Jugendarbeit inklusiv zu gestalten, erfordert nicht nur technisch-infrastrukturelle Veränderungen, sondern in vielen Fällen auch eine fachliche und konzeptionelle Umorientierung.

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