BlaulichtBundesland Nordrhein-WestfalenPolizei

Zwei schwere Unfälle mit E-Scooter: 13-Jähriger wird schwer verletzt; 67-Jähriger stürzt offenbar bei voller Fahrt und bleibt regungslos liegen

#Dortmund (ots)

Bei einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter auf dem Wickeder Hellweg/Ecke Wickeder Straße (dortiges Tapetengeschäft) in Dortmund am Samstagabend (10. Februar) gegen 21:25 Uhr ist ein 13-Jähriger schwer verletzt worden. Glücklicherweise bestand schlussendlich keine Lebensgefahr.

Ersten Erkenntnissen zufolge missachtete der Junge in der Nähe der Unfallstelle eine rote Fußgängerampel und fuhr auf die Fahrbahn – wo er dann unmittelbar mit dem Auto eines 19-Jährigen kollidierte. Der Junge wurde voll erfasst, fiel erst auf die Motorhaube und dann auf die Windschutzscheibe. Seine Sozia, eine verbotswidrig mitfahrende 15-Jährige, blieb äußerlich unverletzt, weil sie sich noch rechtzeitig mit einem Sprung zur Seite retten konnte. Sie erlitt aber einen Schock.

Aufgrund der Unfallaufnahme war die Fahrbahnseite, auf der der Unfall geschah, mehrere Stunden lang komplett gesperrt. Der Verkehr wurde währenddessen abwechselnd über die Gegenfahrbahn abgeleitet.

Dies war nicht der einzige schwere Unfall mit einem E-Scooter am Wochenende. Ebenfalls am 10. Februar gegen 23:20 Uhr fanden Zeugen einen 67-jährigen Mann, der regungslos auf dem Gehweg des Brackeler Hellwegs lag. Ersten Ermittlungen zufolge war der Mann stark alkoholisiert auf dem Gefährt unterwegs und dann bei voller Fahrt gestürzt. Er wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

Die Polizei Dortmund warnt die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang erneut vor der missbräuchlichen Nutzung von E-Scootern. Diese gelten im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Kraftfahrzeuge. Somit werden Verstöße so geahndet werden, als säßen Sie am Steuer eines Autos.

Sparen Sie sich das Geld, den Ärger und schützen Sie Ihre Gesundheit. Bitte fahren Sie ausschließlich nüchtern, vorausschauend und angepasst. So können Sie Stürze und einen möglichen Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vermeiden. Obendrein ist es auch verboten, einen Sozius auf dem Scooter zu befördern.

Wenn Sie also dieser Tage auf einer Karnevalsparty unterwegs sind und Alkohol trinken: Bitte nehmen Sie danach ein Taxi, lassen Sie sich abholen oder machen Sie sich zu Fuß, am besten in einer kleinen Gruppe, auf den Heimweg.

Eines geht aber auf gar keinen Fall: Nehmen Sie nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil. Damit gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

Kommentar verfassen