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Zwei Versammlungen in Magdeburg verboten

Für den heutigen Freitag wurden in der Polizeiinspektion Magdeburg in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde für den Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg zwei Versammlungen angemeldet. Anmelder in beiden Fällen waren Privatpersonen.

Eine der Versammlungen war als pro-kurdische Versammlung angemeldet, die zweite als pro-palästinensische. Vor dem Hintergrund des terroristischen Überfalls am 7. Oktober 2023 auf Israel sowie des überregional bestehenden Aufrufs zu offener Gewalt gegen Juden und ihre Einrichtungen am heutigen Freitag, wurden beide Versammlungen von der Versammlungsbehörde verboten. Die Anmelder der pro-palästinensischen Versammlung legten in der Folge Rechtsmittel gegen dieses Verbot ein. Das Verwaltungsgericht folgte im Rahmen seiner Befassung den Argumenten der Versammlungsbehörde und hat das Verbot bestätigt.

Die Polizei wird dieses Verbot mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent durchsetzen.

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