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Zweimal Schleusungen sowie eine unerlaubte Einreise unterbunden – Bundespolizei stellt 12 Personen ohne gültige Einreisedokumente und mit gefälschtem Führerschein fest

#Pasewalk und Umgebung (ots)

 

Gestern gegen 13:18 Uhr wurden nach einem telefonischen Bürgerhinweis durch Kräfte der Bundeszollverwaltung in der Ortslage Schwennenz / B 113 vier indische Staatsangehörige festgestellt und anschließend der Bundespolizei übergeben. Alle Personen reisten ausweislos und gaben an, über die russische Föderation -Weißrussland und Polen nach Deutschland gekommen zu sein. Eine durchgeführte Vernehmung in den Diensträumen der BPOLI Pasewalk erbrachte keine neuen Erkenntnisse für den weiteren Aufenthalt in Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen heute gegen 15 Uhr über den ehemaligen Grenzübergang Pomellen nach Polen zurückgeschoben.

Bereits zuvor gegen 04:45 Uhr wurden auf dem grenzüberschreitenden Verkehrsweg BAB 11 Pomellen zwei georgische Staatsangehörige als Fahrer (37) und Beifahrer (42) kontrolliert. Bei der Kontrolle legten beide ihre georgischen Reisepässe sowie der 37jährige Fahrer einen georgischen Führerschein vor. Beide führten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente mit. Der Führerschein erwies sich als eine Totalfälschung. Somit besteht neben der unerlaubten Einreise zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung und. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Georgier über Pomellen nach Polen zurückgewiesen.

In den heutigen frühen Morgenstunden wurde eine weitere sechsköpfige Personengruppe nach einem Bürgerhinweis am Ortsausgang Grambow in Richtung Schwennenz fußläufig festgestellt. Die Personen aus Sri Lanka (1), Pakistan (2) und Afghanistan (3) gaben alle an, über die russische Föderation -Weißrussland und Polen nach Deutschland. Bis auf einen afghanischen Staatsangehörigen, der einen afghanischen Reisepass vorlegte, waren alle ausweislos. Während einer der Pakistani noch minderjährig (15 Jahre) dem Jugendamt übergeben wurde, gab es für die anderen fünf Personen nach Stellen eines Schutzersuchens Anlaufbescheinigungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Stern-Buchholz.

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