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12-Jähriger überfällt zwei Menschen innerhalb von drei Minuten

#Lüdenscheid (ots)

 

Ein 12-jähriger Lüdenscheider steht im dringenden Tatverdacht, am gestrigen Tag innerhalb weniger Minuten gleich zwei Raub-Überfälle begangen zu haben. Polizeibeamte konnten ihn im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen noch in Tatortnähe antreffen.

Die erste Tat ereignete sich um 14.43 Uhr auf der Jockuschstraße. Das 67-jährige Opfer schildert den Polizeibeamten später, dass sie dort zu Fuß in Richtung Sauerfeld gegangen sei. Auf Höhe eines Friseursalons sei plötzlich der Tatverdächtige aufgetaucht, habe ihr ein Messer vorgehalten und die Herausgabe von Bargeld gefordert. Die überfallene Dame reagierte sehr energisch und machte Umstehende auf den Vorfall aufmerksam, was den 12-Jährigen offenbar veranlasste ohne Beute in Richtung Rosengarten zu flüchten. Die Seniorin blieb unverletzt.

Nur wenige Minuten später, um 14.45 Uhr, soll derselbe 12-Jährige versucht haben, einen 65-Jährigen zu überfallen. Das Opfer gab an, von der Wilhelmstraße in Richtung Schillerstraße gegangen zu sein. Im Bereich des Rosengartens sei der mutmaßliche Täter an ihn herangetreten, habe einen Elektroschocker vorgehalten und Geld gefordert. Der Überfallene flüchtete sich in einen Hauseingang und hielt die Tür von innen zu. Der Tatverdächtige ließ von ihm ab und ging zurück in den Rosengarten.

Polizeibeamte konnten den 12-jährigen Deutschen nach kurzer Verfolgung in der Nähe des Kulturhauses festnehmen. Das Einhandmesser, mutmaßliche Tatwaffe aus dem ersten Fall, hatte er in ein Gebüsch geworfen. Polizeibeamte konnten es jedoch auffinden und sicherstellen. Der verwendete Elektroschocker blieb verschwunden. Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen fanden die Beamten eine geringe Menge Cannabis.

Polizeibeamte leiteten Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes in zwei Fällen sowie Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ein. Der 12-jährige Tatverdächtige gilt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen als strafunmündig. Er wurde in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben.

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