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Ordnungsamt warnt vor Betrügern bei der Online – Abmeldung von Kraftfahrzeugen

In den vergangenen Wochen häufen sich bundesweit Fälle, in denen Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug online abmelden wollen, auf gefälschten Webseiten landen.

Wer die Suchworte „Auto abmelden online“ in die Suchmaschine seines Browsers eingibt, bekommt auch sogenannte „Fake-Seiten“ angezeigt, die diese Dienstleistung vortäuschen und dafür deutlich überhöhte Gebühren verlangen. Diese Seiten sind in der Regel nicht als „Fake-Seite“ erkennbar und weisen sowohl eine Adresse in Deutschland als auch ein Impressum auf.

Eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) des Fahrzeugs erfolgt über diese „Fake-Seiten“ jedoch nicht. Vielfach erfahren die Fahrzeughalter erst viel später, dass das Fahrzeug gar nicht abgemeldet ist, z.B. wenn die Kfz-Versicherung eine Meldung an die Kfz-Zulassungsbehörde tätigt wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge.

Der Landkreis rät daher zur Vorsicht und dazu, Abmeldungen von Fahrzeugen ausschließlich über den Online-Dienst auf der Homepage des Landkreises (https://www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Zulassung-Fahrerlaubnis/Kraftfahrzeug-Abmeldung/) vorzunehmen. Alternativ kann die Abmeldung des Fahrzeugs unverändert auch persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt der Landkreis weiterhin, den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs an eine Privatperson vorzugsweise im abgemeldeten Zustand vorzunehmen.

Solange das Fahrzeug auf den Vorbesitzer angemeldet ist, greift auch die Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers. Wenn der Käufer in der Zwischenzeit einen Unfall verursacht, kann dies erhebliche Probleme für den Vorbesitzer nach sich ziehen.

Die Anzeige des Verkaufs bei der Kfz-Zulassungsbehörde veranlasst diese zur Prüfung, ob die Umschreibung des Halters erfolgt ist. Sofern dies nicht der Fall ist, wird der Erwerber zur Umschreibung aufgefordert.

Dies ist jedoch dann schwierig, wenn die Angaben zum Käufer im Kaufvertrag unleserlich, unvollständig oder sogar falsch sind. Noch problematischer für den Vorbesitzer wird es, wenn das Fahrzeug im angemeldeten Zustand in das (nicht-) europäische Ausland verbracht wird, gegebenenfalls sogar über einen weiteren Käufer. Eine Abmeldung von Amts wegen ist in diesen Fällen mit einem deutlichen Zeitverzug und hohen Kosten verbunden, wobei der Vorbesitzer nach wie vor in der Haftung ist.

In den Fällen, in denen das Fahrzeug an einen seriösen Händler veräußert wird, kann die vorherige Abmeldung des Fahrzeugs entfallen. Es empfiehlt sich dennoch, bei der Kfz-Zulassungsbehörde nach einigen Tagen nachzufragen, ob das Fahrzeug vom Käufer ordnungsgemäß abgemeldet wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kfz-Zulassungsbehörde per E-Mail unter kfz-zulassung@uckermark.de oder telefonisch unter 03984 701536.

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