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33-Jähriger am S-Bahnhof Biesdorf attackiert

Berlin – Marzahn-Hellersdorf (ots)

 

In der Nacht von Donnerstag zu Freitag sollen zwei Personen aus einer Gruppe heraus auf einen bereits am Boden liegenden 33-Jährigen am S-Bahnhof Biesdorf eingetreten und geschlagen haben. Einsatzkräfte fahndeten nach den flüchtigen Angreifern und nahmen sie kurz darauf vorläufig fest. Das Angriffsopfer musste im Krankenhaus behandelt werden.

Gegen 1 Uhr befand sich der 33-Jährige am frühen Freitagmorgen auf dem Bahnsteig, als er aus einer Personengruppe heraus angesprochen und nach einer Zigarette gefragt wurde. Als er erwiderte, keine Zigaretten zu besitzen, sollen ihn zwei Männer der Gruppe zu Boden gerissen und auf ihn eingeschlagen und getreten haben. Anschließend flüchteten die Angreifer gemeinsam mit ihren Begleitern ins öffentliche Straßenland. Im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen nahmen Einsatzkräfte der Polizei Berlin kurz darauf drei tatverdächtige Personen im Nahbereich des Bahnhofes vorläufig fest, auf welche die Personenbeschreibung des Angriffsopfers passte. Bei einer Gegenüberstellung erkannte der 33-Jährige zwei junge Männer zweifelsfrei wieder. Rettungskräfte brachten den Neuenhagener, der durch den Angriff u. a. eine Nasenbeinfraktur und eine Gehirnerschütterung erlitten haben soll, zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.

Die Bundespolizei ermittelt aufgrund des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen die beiden bereits einschlägig polizeibekannten moldauischen Staatsangehörigen im Alter von 16 und 21 Jahren. Die Ermittlungen zum Fall dauern weiter an. Derzeit werden beide Beschuldigte von der Bundespolizei vernommen. Es ist beabsichtigt, die Personen nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen einem Richter zur Entscheidung über ihren weiteren Verbleib vorzuführen.

Gegen den 16-Jährigen sowie die dritte zunächst festgenommene Person, ebenfalls ein moldauischer Staatsangehöriger im Alter von 24 Jahren, wird darüber hinaus aufgrund eines Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt. Beide Personen halten sich unerlaubt im Bundesgebiet auf.

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