Brandenburg

Infrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler hat dem Landkreis Märkisch-Oderland einen Förderbescheid für die Weiterentwicklung des Entwicklungskorridors zwischen Berlin, Brandenburg und Polen entlang der Ostbahn RB 26 Berlin – Müncheberg (MOL) – Kostrzyn (PL) übergeben. Das Land stellt 150.000 Euro zur Verfügung.

 

Uwe Schüler: „Mit der Planungsförderung des Landes Brandenburg können wir den Kommunen helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen. Darüber hinaus unterstützen wir auch planerische Vorhaben, die der Landesentwicklung dienen. Wir unterstützen die Konzeptentwicklung des Landkreises Märkisch-Oderland im Zusammenhang mit dem Schlüsselvorhaben ‚Entwicklungsachse Berlin-Ostbahn mit Planungsfördermitteln‘. Damit sollen wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort auszubauen und die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für wirtschaftliche Entwicklungen zu schaffen.“

Ziel des geplanten Konzeptes des Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) ist die Weiterentwicklung des Entwicklungskorridors zwischen Berlin, Brandenburg und Polen entlang der Ostbahn RB 26 Berlin – Müncheberg (MOL) – Kostrzyn (PL) zu einem grenzüberschreitenden, ressourcenschonenden, zukunftsfähigen Siedlungs-, Innovations- und Kooperationsraum. Der Korridor entlang der Ostbahn hat in den vergangenen zehn Jahren einen deutlichen wirtschaftlichen und strukturellen Aufschwung zu verzeichnen. Inzwischen bildet dieser Verbindungskorridor zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Republik Polen einen Entwicklungs-, Innovations- und Wirtschaftsraum mit eigener Dynamik. Diese Entwicklung wurde durch die TESLA-Ansiedlung im nahegelegenen Grünheide zusätzlich beschleunigt. Das Konzept steht in engem Zusammenhang mit dem Schlüsselvorhaben „Entwicklungskorridor Ostbahn“ der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Brandenburg und hat eine hohe landespolitische Priorität.

Im Rahmen der Konzeptentwicklung sollen zunächst eine Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt und ein thematisches Leitbild für die Achse entwickelt werden. Dabei geht es um die Berücksichtigung unterschiedlicher Siedlungsstrukturen, regionalökonomischer Aspekte, gemeinsamer Netzwerkstrukturen und vernetzter Wirtschaftscluster.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf rund 241.800 Euro. Das Land Brandenburg bewilligt 150.000 Euro

Hintergrundinformation zur Planungsförderung:

Das Land Brandenburg stellt für 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden. Dabei sind wesentliche Ziele der Planungsförderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie interkommunale Zusammenarbeit stärken. Es werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2023-PFR 2023) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2026.

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