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96 Hektar für Solarenergie – Grundsatzbeschluss für Freiflächen-Photovoltaik

Die immer drängenderen Klimaveränderungen stellen die Bevölkerung vor große Herausforderungen und verdeutlichen schnellen Handlungsbedarf beim Klimaschutz. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Energiewende und einer klimaneutralen Zukunft.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Stadt Wolfsburg derzeit intensiv mit dem Thema Photovoltaik auseinander. Neben den aktuellen Investitionen in den Ausbau von Anlagen auf städtischen Dächern sowie den Fördermöglichkeiten für private Anlagen, bedarf es angesichts zunehmender Investorenanfragen auch einer gesamtstädtischen Positionierung gegenüber dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Insgesamt 96 Hektar sollen auf Wolfsburgs Stadtgebiet hierfür ausgewiesen werden. Damit geht eine Inanspruchnahme von freier beziehungsweise anderweitig genutzter Fläche einher, die in der Stadt rar ist und Nutzungskonflikte birgt.
„Die Energiewende schaffen wir nur gemeinsam. Deswegen ist es mir wichtig, dass unsere Klimaschutzbemühungen anderen Interessen – wie beispielsweise in der Landwirtschaft oder beim Natur- und Artenschutz – nicht widersprechen“, fasst Oberbürgermeister Dennis Weilmann zusammen. „Gemeinsam mit der Politik haben wir eine grundsätzliche Positionierung für Freiflächen erarbeitet, die es uns erlaubt, schnell und zielgerichtet mit potentiellen Investoren und Grundstückseigentümern Lösungen zu finden.“
Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung soll der Schwerpunkt des PV-Ausbaus weiterhin auf bereits versiegelten Flächen sowie Flächen auf oder an Gebäuden liegen. Die aktuelle Ausbaudynamik und die Resonanz auf das städtische Förderprogramm zeigt, dass hier mehr Potential besteht. Die Inanspruchnahme von Freiraum soll begrenzt werden, um Raumnutzungskonflikte zu vermeiden. Dafür orientiert sich die Stadt Wolfsburg an dem Niedersächsischen Klimaschutzziel, 0,47 Prozent der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen.
Im Fokus für die auszuweisenden Flächen stehen Müllhalden und -deponien, Flächen entlang von Autobahnen und Bahnlinien sowie Flächen mit Bodenbelastungen. Dem entgegen sollen Flächen an Wohngebieten genauso ausgeschlossen werden wie Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft, für Natur, Klima und Erholung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild. Ebenfalls nicht in Frage kommen sollen Flächen für Hochwasserschutz sowie solche, die für Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung vorgesehen sind.
„In Hinblick die Flächenkonkurrenzen soll der Ausbau reguliert und auf raumverträgliche und konfliktarme Standorte gelenkt werden“, erklärt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide. Um die Flächeneffizienz der mit PV-Anlagen überbauten Fläche zu erhöhen, wird auf eine Kombination mit weiteren Nutzungen verwiesen, wie Agrar-Photovoltaik oder Schafhaltung. Durch eine Planung und Errichtung unter Aspekten der Naturverträglichkeit kann eine Freiflächenanlage zudem einen Beitrag zur Biodiversität leisten und neue Lebensräume schaffen.
Im Strategieausschuss und Umweltausschuss wurde der Grundsatzbeschluss bereits politisch beraten. Die finale Entscheidung zum Grundsatzbeschluss hat der Rat der Stadt Wolfsburg am 28. Juni getroffen. Anschließend erarbeitet die Stadtverwaltung die auszuweisenden Freiflächen für die Photovoltaik-Anlagen. Neben der Freiflächen-Photovoltaik plant die Stadt Wolfsburg auch den Fördertopf für private PV-Anlagen um 50.000 Euro anzuheben. Zudem treibt die Verwaltung auch die Ausstattung eigener Gebäudedächer mit PV-Paneelen voran. 25 Anlagen sind bereits installiert, weitere 75 sollen folgen.
Hintergrund:
Deutschland strebt eine Versorgung aus 100 Prozent regenerativer Energiequellen bis 2045 an. Für die Beschleunigung des Ausbaus werden auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Gesetze geändert. Die größten Potenziale liegen in der Wind- und Solarenergie. Mit einem ambitionierten Windenergiebeschleunigungsgesetz beispielsweise, verpflichtet das Land Regionalplanungsträger zur Ausweisung entsprechender Flächen, um die 2,2 Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllen zu können. Auch der Ausbau von Photovoltaik soll verstärkt werden. Über das Jahr ergänzen sich Wind- und Solarenergie ideal. Der nach dem niedersächsischen Klimagesetz notwendige Anteil von 0,47 Prozent der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen soll naturverträglich und flächenschonend durch die kommunale Bauleitplanung erreicht werden.

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