Potsdam

Abfallgebührenbescheide Änderungen bis 11. Dezember

Landeshauptstadt Potsdam bereitet Abfallgebührenbescheide für 2023 vor: Sind alle Angaben für die Berechnung noch aktuell?

Änderungen bis 11. Dezember an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mitteilen

Im Januar 2023 erhalten alle Potsdamer Grundstückseigentümer, beziehungsweise deren Bevollmächtigte, die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2023. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam bittet in diesem Zusammenhang darum, alle Änderungen die Behältergrößen und Entleerungsrhythmen betreffend, sowie Personen und Einwohnergleichwerte, aber auch Adressänderungen sowie Eigentümer- bzw. Verwalterwechsel rechtzeitig bis zum 11. Dezember 2022 zur Erstellung des Jahresbescheids 2023 mitzuteilen.

Als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundgebühren dienen die Daten des Einwohnermelderegisters zum Stichtag 30. Dezember 2022. Dieser Datenabgleich erfolgt einmalig im Jahr in Vorbereitung der so genannten Jahresbescheidschreibung. Unterjährig sind Änderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die anfallenden Leistungsgebühren für den Bio- und Restabfall richten sich nach der jeweiligen Behältergröße und dem jeweiligen Entleerungsrhythmus.

Die nach dem 11. Dezember 2022 eingehenden Änderungsmitteilungen werden unaufgefordert per Änderungsbescheid ab Ende Januar 2023 neu festgesetzt.

Änderungen können per E-Mail (abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de), per Fax (0331 289-3798) oder auch postalisch gesendet werden.

An: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam

Zudem können die Formulare in verschlossenen Briefumschlägen in die Briefkästen der Landeshauptstadt Potsdam eingeworfen werden. Diese befinden sich direkt neben dem Haupteingang des Rathauses und am Zugang über die Hegelallee.

Entsprechende Änderungsformulare sind im Internet unter https://www.potsdam.de/um-und-abmeldung zu finden.

Kommentar verfassen