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Alkoholisiert Sportboot geführt

#Brandenburg an der Havel – Untere-Havel-Wasserstraße, Quenzsee – 

Eine Bootsstreife der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West hat am Donnerstagnachmittag ein Sportmotorboot auf dem Quenzsee kontrolliert. Die Beamten bemerkten dabei Atemalkoholgeruch beim Sportbootführer. Ein Alkoholvortest ergab bei dem 59-jährigen Mann einen Wert von 1,86 Promille. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Die Polizei hat eine entsprechende Anzeige gefertigt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Donnerstag, 06.07.2023, 17:10 Uhr

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