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Anklageerhebung im Fall des gestohlenen päpstlichen Brustkreuzes

Traunstein. Bereits am 18.08.2023 war in Tschechien ein 53-jähriger
Mann aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Traunstein –
Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und
organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ – erwirkten
internationalen Haftbefehls festgenommen worden, da er dringend
verdächtig ist, Mitte Juni 2023 das Brustkreuz (Pektorale) des
ehemaligen Papstes Benedikt XVI. aus der Traunsteiner Stadtkirche
entwendet zu haben. Gegen den Mann, der zwischenzeitlich nach
Deutschland ausgeliefert wurde, hat die Staatsanwaltschaft
Traunstein nun Anklage erhoben. Der Angeschuldigte, der sich
weiterhin in Haft befindet, bestreitet die Tatvorwürfe. Das Pektorale
konnte bisher nicht wieder aufgefunden werden.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nunmehr wegen Diebstahls im
besonders schweren Fall und Sachbeschädigung Anklage zum
Schöffengericht beim Amtsgericht Traunstein erhoben. Der Angeschuldigte,
ein 53-jähriger tschechischer Staatsangehöriger, wurde seit 1990 immer
wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern
wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt und musste bereits mehrere
Haftstrafen verbüßen.
Aufgrund des Ergebnisses der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist der
Angeschuldigte dringend verdächtig, am 19.06.2023 aus der Stadtkirche
Traunstein das Brustkreuz des ehemaligen Papstes Benedikt XVI.
entwendet zu haben. Zu diesem Zweck soll er die Plexiglasscheibe, hinter
der sich das Pektorale befand, mit einem in der Nähe angebrachten
Aluminiumhinweisschild aufgehebelt und beschädigt haben. Zudem soll der
Angeschuldigte den Zeitschriftenverkaufsstand im hinteren Teil der Kirche
aufgehebelt und aus dessen Geldkassette einen Bargeldbetrag in nicht
bekannter Höhe entwendet haben. Der Sachschaden, den der 53-Jährige in der Kirche verursacht haben soll, beläuft sich insgesamt auf über
2.000 Euro.
Das Pektorale dient der religiösen Verehrung und hat für viele Gläubige
einen sehr hohen ideellen Wert. Es ist etwa 10 bis 15 Zentimeter groß, aus
vergoldetem Silber und mit diversen Edelsteinen besetzt. Der materielle
Wert des Brustkreuzes, das bisher nicht wieder aufgetaucht ist, ließ sich
nicht genau feststellen, beträgt aber mindestens 800 Euro.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche
Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Traunstein zu
entscheiden.
Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung der
Tat oder zur Auffindung des päpstlichen Brustkreuzes führen, eine
Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur
unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist
ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren
Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Hinweise nimmt das Bayerische Landeskriminalamt unter 089/1212-0
entgegen.

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