Brandenburg

Anträge auf Zulassung der Berufung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat auf Wunsch des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) beim Landtag Brandenburg Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz gestellt. Dies betrifft die Zugehörigkeit von Gemeindeteilen der Gemeinden Neuhausen/Spree und Neiße-Malxetal zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Der RASW hat auf seiner außerordentlichen Versammlung am 09. Januar beschlossen, ebenfalls Anträge auf Zulassung der Berufung zu stellen.

Der Landesbeauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Wissenschafts- und Kulturstaatssekretär Tobias Dünow:

„Historische Karten zeigen deutlich: Das frühere Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden erstreckte sich ursprünglich über die ganze Lausitz und weit darüber hinaus. Und deshalb unterstützen wir das Anliegen des RASW und stellen Anträge auf die Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit von Teilen der Gemeinden Neuhausen/Spree und Neiße-Malxetal zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden. Dort engagieren sich Menschen leidenschaftlich und beharrlich, sorbische/wendische Kultur, Sprache und Traditionen zu erhalten und weiterzugeben – und ein Herzstück Lausitzer Identität zu bewahren. Deshalb erstreben wir mit dem RASW auf dem Rechtsweg die vollständige Abweisung der Klagen. Denn: Effektiver Minderheitenschutz gelingt nur gemeinsam.“

Insgesamt gab es entsprechend des novellierten Sorben/Wenden-Gesetzes aus dem Jahr 2014 bis 2016 Anträge für 33 Gemeinden auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden, zumeist gestellt vom RASW. Für 18 Gemeinden wurden die Anträge vollständig und für zwei Gemeinden teilweise positiv entschieden. Die restlichen Anträge wurden abgelehnt. Die Entscheidungen erfolgten im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtages. Gegen diese Entscheidungen klagten mehrere Gemeinden. Das Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz hatte die Feststellungsbescheide aufgehoben, soweit zwei Gemeindeteile von Neiße-Malxetal und sechs Gemeindeteile von Neuhausen/Spree als sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet festgestellt wurden. Bei weiteren sieben Gemeindeteilen von Neuhausen/Spree hatte das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die Gemeinde Neuhausen/Spree hat Zulassung der Berufung beantragt, um die vollständige Aufhebung des Feststellungsbescheides zu erreichen.

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