Brandenburg

Arzneimittel: Ministerin Nonnemacher fordert vom Bund wirksame Maßnahmen für sichere Versorgung

Eine sichere Arzneimittelversorgung war heute (25. Januar) Thema im Landtag Brandenburg. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte dazu:

„Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger sind auf eine regelmäßige Arzneimitteleinnahme angewiesen. Wenn eine Patientin oder ein Patient auf ein bestimmtes Arzneimittel eingestellt ist, ist es wichtig, dass dieses Arzneimittel auch kontinuierlich zur Verfügung steht. Aber auch in der Versorgung von akuten Erkrankungen ist eine gesicherte Verfügbarkeit von Arzneimitteln von großer Wichtigkeit.

Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind kein gänzlich neues Phänomen, haben sich aber in der jüngsten Vergangenheit in einem hohen Maß zugespitzt, zum Beispiel Antibiotika-Säfte für Kinder. Maßnahmen zur Eigenherstellung in Kliniken oder auch in Apotheken werden daher weiterhin als erforderlich angesehen, um dem Bedarf nachkommen zu können.

Die aktuelle Situation in der Arzneimittelversorgung ist unhaltbar und muss dringend verbessert werden. Das Arzneimittelrecht und die gesetzlichen Regelungen zum Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenkassen sind Bundesrecht. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums wurde Mitte Dezember ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung zur schnellen Begegnung von Lieferengpässen veröffentlicht. Es sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die grundsätzlich zu begrüßen sind. Ob die angekündigten Maßnahmen jedoch tatsächlich ausreichend sind, den aktuellen Problematiken effektiv zu begegnen, ist zu bezweifeln. Wir werden uns im Bundesrat für entsprechende Anpassungen in dem Maßnahmenpaket des Bundes einsetzen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgung, die sowohl effektiv als auch nachhaltig sind.

Die Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln in der EU muss wieder rentabel werden. Die aktuell bestehende gesetzliche Verpflichtung für Krankenkassen zum Abschluss von Rabattverträgen mit Pharmaunternehmen muss deshalb auch dahingehend neu gedacht werden, dass die Produktion in der EU gestärkt wird. Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums gehen hier in die richtige Richtung. Allen muss aber klar sein, dass das nicht zum Nulltarif zu haben ist, sondern das System der gesetzlichen Krankenversicherung belasten wird.“

Hintergrund

Aufgrund der zentralen Organisation der Arzneimittelzulassung in Europa durch die Europäische Arzneimittelagentur betreffen Lieferengpässe bei Arzneimitteln in der Regel nicht nur Deutschland, sondern die gesamte Europäische Union.

Die von der pharmazeutischen Industrie gemeldeten Lieferengpässe sind auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Am 18. Januar 2023 waren dort insgesamt 391 Arzneimittel aufgeführt. Davon betrafen 83 Meldungen systemische Antibiotika und 14 Meldungen Krebsmedikamente.

Ein Lieferengpass bei einem bestimmten Arzneimittel ist jedoch nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Versorgungsengpass. Häufig kann, wenn ein bestimmtes Arzneimittel von einem Lieferengpass betroffen ist, auf ein gleiches Arzneimittel eines anderen Herstellers (ein so genanntes Generikum) ausgewichen werden.

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