BrandenburgLandkreis Havelland

Aufhebung der Überwachungszone nach Geflügelpest-Ausbruch im April

Der Landkreis hebt Maßnahmen und Anordnungen aus der Allgemeinverfügung vom 17.04.2023 zum Schutz gegen die Verbreitung der Geflügelpest mit sofortiger Wirkung auf. Insbesondere waren die Orte bzw. Gemarkungen Zollchower Heide, Vieritz, Milow, Jerchel und Nitzahn von den Maßnahmen betroffen. Da der Landkreis nur als Beobachtungsgebiet eingestuft wurde, mussten von den Geflügelhaltern lediglich Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden; Regelungen zur Stallpflicht galten aber im Havelland nicht.

Hintergrund war der Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand am 14. April in der Gemeinde Roßdorf im Jerichower Land. Der daraufhin gebildete Überwachungsbezirk mit einer Ausdehnung von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand herum reichte bis in den Landkreis Havelland in die benannten Orte hinein.

Seit dem Herbst 2021 tritt der Geflügelpesterreger H5N1 in Deutschland verstärkt auf. Im November 2021 wurde er auch bei einer Wildgans im Havelland, in der Stadt Ketzin/Havel, amtlich festgestellt. Im Februar 2022 ereignete sich ein Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Großderschau, ebenfalls im Havelland. Alle Halter von Geflügel sind daher grundsätzlich zu Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.

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