Berlin

Ausbruch des Amerikanischen Faulbruts in Lichtenberg – einer hochansteckenden, anzeigepflichtigen Bienenseuche

Am Montag, 14. August 2023 ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) der Bienen im Bezirk Lichtenberg von Berlin an einem Bienenstand amtstierärztlich bestätigt worden. Es wurde eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut erlassen.

Bei der AFB handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Ohne Gegenmaßnahmen würde sich die Seuche ungehindert verbreiten; allein mit konsequenten Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen kann die Krankheit eingedämmt und Schaden von den Honigbienen und der Imkerei in der Region abgewendet werden. Allein im Bezirk sind bislang über 200 Bienenstandorte registriert. Rund 10 davon liegen im aktuellen Sperrbezirk, welcher im Umkreis von mindestens 1 km um die Standorte der betroffenen Bienenstände eingerichtet wurde.

Alle nicht bereits registrierten Bienenhaltungen (wie auch z.B. unterjährige Ablegerstandorte, Schaukästen, o.ä) sind demnach unverzüglich bei Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anzuzeigen: vetleb@lichtenberg.berlin.de !

Aktualisierung der Kontaktdaten und Angaben zur Tierhaltung

Alle Imkerinnen und Imker im Sperrbezirk sind aufgefordert binnen 14 Tagen ihre Angaben zur Kontaktaufnahme sowie Standorten und Tierbeständen zu aktualisieren. Die Aktualität der Angaben ist zur effektiven Planung und Durchführung schneller Ermittlungs- und Bekämpfungsmaßnahmen außerordentlich wichtig.

Erstanzeigen oder Änderungsmitteilungen sind in Form des ausgefüllten Formulars (Anfrage des Formulars über vetleb@lichtenberg.berlin.de) zur Registrierung und Aktualisierung von Angaben zur Bienenhaltung an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittel zu übermitteln.

Die zwischenzeitliche Aufgabe der Bienenhaltung kann formlos unter Angabe der Registernummer, des Vor- und Zunamens sowie der Anschrift des Bienenstandortes erfolgen.

Hinweise auf aufgegebene und unbetreute Bienenstände, verlassene und bienenzugängliche Bienenwohnungen, wie auch auf Nisthöhlen wildlebender Honigbienen können per E-Mail (vetleb@lichtenberg.berlin.de ) übermittelt werden.

Amtstierärztliche Maßnahmen im Sperrbezirk

Alle Bienenvölker, die innerhalb des festgelegten Sperrbezirks liegen, müssen durch unseren amtstierärztlichen Dienst untersucht werden. Solange der Sperrbezirk besteht, dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und keine benutzten Gerätschaften aus den Bienenständen entfernt werden; Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden, da darüber eine Übertragung des Erregers erfolgen kann.

Das nachfolgend bestimmte Gebiet um den Standort des Bienenstandes wird zum Sperrbezirk erklärt:

• Norden: Straße 3, 13059 Berlin, hinter dem Tierheim Berlin

• Osten: Hausvaterweg, 13057 Berlin

• Süden: Bezirksgrenze zu Marzahn- Hellersdorf, Hohenschönhauser Str., 13057 Berlin

• Westen: Übergang Dorfstraße in Prendener Str., 13059 Berlin

Das Krankheitsbild

Nur die Bienenlarven infizieren sich über Sporen eines Bakteriums (Paenibacillus larvae), die zum Tod der Larven führen. Nach dem Tod verwandeln sie sich in eine gelbbraune, immer dunkler werdende, gummiartige, stark fadenziehende Masse. Neben der fadenziehenden Masse und dem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Anzeichen. Im konkreten Fall handelte es sich um den AFB Genotyp ERIC II. Da dieser die infizierten Larven besonders schnell tötet, werden gerade zu Beginn des Infektionsverlaufs erkrankte Larven von den Bienen bereits entfernt. Somit sind die zuvor geschilderten Anzeichen teilweise nur bei genauer Betrachtung des Brutbildes sichtbar.

Es ist außerordentlich wichtig, auf derartige Befallsanzeichen zu achten – der Erreger kann über Jahre im Boden oder in alten Bienenhäusern überleben, so dass eine Ansteckung immer weiter erfolgen kann.

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