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Auseinandersetzungen im Schweriner Nachtleben

#Schwerin (ots)

 

Sowohl am Samstag als auch am Sonntag kam es im Schweriner Innenstadtbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen.

Während der Streifenfahrt wurden die Beamten am Samstag gegen 03:30 Uhr auf einem am Boden liegenden Geschädigten in der Wismarschen Straße Höhe Arsenalstraße aufmerksam. Passanten versorgten bereits den im Gesicht verletzten Mann. Ersten Erkenntnissen zu Folge sei der 22-jährige marokkanische Mann von mehreren Personen angegriffen worden. Der 22-Jährige musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Hinweise zu den Tätern und zum Tatgeschehen können telefonisch 0385/5180-2224 gemeldet werden.

Ebenfalls bittet die Polizei um Zeugenhinweise zu einer Auseinandersetzung auf den schwimmenden Wiesen am Samstagabend. Nach einem Streit habe ein unbekannter Täter zunächst einen 38-jährigen Mann körperliche angegriffen. In der weiteren Folge soll er ein Reizgas versprüht haben. Durch den Vorfall erlitten ein Säugling und dessen 38-jähriger Vater (beide tunesische Staatsangehörigkeit) sowie ein 18-Jähriger Schweriner Reizungen im Gesicht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Im Fall eines räuberischen Diebstahls am Sonntag gegen 03:30 Uhr in der Mecklenburgstraße konzentrieren sich die Ermittlungen auf die Umstände der Tat. Den ersten Erkenntnissen zu Folge kam es auch hier zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen drei Männern. In der weiteren Folge wurde der 22-jährige Geschädigte von zwei Männern im Alter von 32 und 33 Jahren körperlich angegriffen. Während des Einsatzes der Polizei wurden Wertsachen des 22-Jährigen bei den Tätern festgestellt. Die Tatbeteiligten waren teils stark alkoholisiert. Der Geschädigte wies einen Atemalkoholwert von 2,39 Promille auf, die Tatverdächtigen 0,19 Promille sowie 2,16 Promille.

Insoweit keine gesonderte Erwähnung stattgefunden hat, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.

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