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Backhaus: Vermieter müssen Energiewende ermöglichen

Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.

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