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Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen: Verhalten nach einer Straftat/Lauf einer Strafanzeige

#Hagen (ots)

 

Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Ein erklärtes Ziel ist Aufklärung zu betreiben, Präventionsprogramme zu implementieren und konsequent an der Strafverfolgung zu arbeiten. Erlangt die Polizei Kenntnis oder Hinweise auf eine Straftat, ist die Polizei gehalten, grundsätzlich eine Strafanzeige vorzulegen. Selbst dann, wenn Opfer oder Angehörige dies selbst nicht wünschen.

Sexualdelikte wie Vergewaltigung oder Missbrauch von Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, gehören zu den sogenannten Offizialdelikten. Die Polizei setzt alles daran, Taten aufzuklären und ein beweissicheres Strafverfahren zu gewährleisten. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind auf einen besonderen Schutz angewiesen – seitens der Polizei werden die jungen Mitglieder unserer Gesellschaft deshalb besonders sensibel betreut und eine opferorientierte Arbeit hat einen hohen Stellenwert.

Die Polizei Hagen hat ein paar Hinweise zusammengestellt zu den nächsten Schritten, nachdem eine Straftat angezeigt wird oder die Polizei selbst ein Strafverfahren einleitet: Im Falle von Opfern im Erwachsenenalter führt die sogenannte Kriminalwache der Polizei zunächst ein informatorisches Gespräch über Täter, Tatverlauf sowie dem Tatort mit den Betroffenen. Anschließend folgt eine Spurensicherung im Krankenhaus durch geschulte Ärzte/innen. Hierbei kann es auch sein, das Kleidung sichergestellt wird. Im Falle von Kindern und Jugendlichen, die Opfer eines Offizialdelikts geworden sind, werden die Befragung und der weitere Ablauf der Spurensicherung altersgerecht gestaltet. Grundsätzlich sind hier Erziehungsberechtigte mit Anwesend. Handelt es sich bei Opfern um sehr junge Kinder, gibt es für die Sachbearbeitung in diesem Deliktsbereich speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten. Das Wohl der Kinder steht zu jeder Zeit im Vordergrund. Die betroffenen Jungen und Mädchen werden kindgerecht in einem den Umständen entsprechenden angemessenen Umfeld angehört. Ein Gespräch wird per Video aufgezeichnet und im Nachgang schriftlich niedergelegt. Dies schafft eine vertrauliche Atmosphäre, das Kind und die Beamtin/der Beamte können sich gegenübersitzen, ohne durch einen Computer getrennt zu sein. Auch dem möglichen Bewegungsdrang eines Kindes kann nachgekommen werden, sodass es nicht gezwungen ist, still auf einem Stuhl sitzen zu bleiben.

Aber auch bei erwachsenen Opfern kann jederzeit eine Person des Vertrauens zur Begleitung und Unterstützung benachrichtigt werden – dies gilt auch für die ausführliche Vernehmung durch die Polizei. Des Weiteren wird der Kontakt zum Opferschutz hergestellt, meistens über die sachbearbeitende Dienststelle der Polizei. Alternativ nimmt auch die Dienststelle für Kriminalprävention/Opferschutz selbstständig Kontakt mit dem Opfer/mit den Erziehungsberechtigten der Betroffenen auf. Es findet eine Opferberatung statt, die Informationen und Hilfsangebote beinhaltet. Hierzu gehören Informationen über den Lauf eines Strafverfahrens, Tipps zum eigenen Schutz, Vermittlung an die Frauenberatungsstelle und den Weißen Ring oder andere Hilfsorganisationen. Es ist dabei nicht außer Acht zu lassen, dass nicht nur die Kinder Opfer sind. In der Regel ist das gesamte familiäre Umfeld einbezogen und belastet. Auch hier geben die erfahrenen Polizistinnen und Polizisten der Polizei Hagen Hilfestellungen. Denn nur ein stabiles, gestärktes Umfeld kann ein betroffenes Kind auffangen. Die Anbindung an die Kinderschutzambulanz oder das Hinzuziehen eines Kinderpsychologen wird frühzeitig mit den Angehörigen thematisiert. Die Entscheidung, ob, wann oder wer psychologische Hilfe in Anspruch nimmt, ist abhängig von der jeweiligen Verfassung des Kindes und der Betroffenen und wird während des Verfahrens entschieden.

Fall Sie nach einer Sexualstraftat (ausgenommen sind hier Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern) die Polizei nicht hinzuziehen, da sie zunächst keine Anzeige wünschen, steht es Ihnen frei, sich Beratung bei den hier niedergelassenen Beratungsstellen zu suchen. Des Weiteren könnten Sie jedoch eine sogenannte anonymisierte Spurensicherung durchführen lassen (ohne Einschalten der Polizei). In den niedergelassenen Krankenhäusern werden dann durch eine Ärztin/Arzt die Spuren gesichert und anonymisiert zum LKA verschickt – die Spuren werden entsprechend gelagert. Sollten Sie sich im Nachgang für eine Anzeige entscheiden, können diese Spuren für das Strafverfahren zugelassen werden.

Während der polizeilichen Ermittlungen werden Vernehmungen durchgeführt sowie Beweise gesammelt. Konnte eine beschuldigte Person ermittelt werden, steht es dieser frei, sich zum Vorwurf zu Äußern oder nicht. Sofern die betroffene Person Angaben machen möchte, erfolgt dies in der Regel im Beisein eines Rechtsbeistands. Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, kommt es zu einer Anklage, sofern das Verfahren nicht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde (auch ein Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung eines Verfahrens führen).

Nach Eingang der Anklageschrift folgt ein sogenanntes Zwischenverfahren. Dieses wird eingeleitet, wenn der Staatsanwaltschaft ausreichende Hinweise für einen Tatverdacht vorliegen. Das Gericht entscheidet dann, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. In einer Hauptverhandlung werden unter anderem Beweise aufgenommen sowie Fragen an Beteiligte gestellt. Im Anschluss folgt die Sprechung eines Urteils durch das Gericht. Auch nach Abschluss der Ermittlungen und während der Verhandlung steht das Wohl von Opfern im Mittelpunkt – Betroffene werden möglichst sensibel und rücksichtsvoll behandelt.

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