BrandenburgLandkreis Prignitz

Bescheide über die Müllgebühren werden erstellt – Auskünfte vom 16. Januar bis 1. Februar 2023 nicht möglich, Sprechzeiten des Bereiches entfallen in diesen Tagen

Im Februar des neuen Jahres erhalten Grundstückseigentümer des Landkreises Prignitz ihre Bescheide
über die aktuellen Abfallgebühren. Es erfolgt die genaue Abrechnung über die Leerungen der
Restabfallbehälter 2022 sowie eine Vorausberechnung für 2023 auf der Grundlage der bisherigen
Leerungen. Für die Berechnung der Leerungsgebühr werden entsprechend der Abfallgebührensatzung
mindestens acht Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt, auf schriftlichen Antrag sind Ausnahmen bei
Ein-Personen-Grundstücken und saisongenutzten Grundstücken möglich.
In der Zeit vom 16. Januar bis 1. Februar 2023 werden die Gebühren berechnet und die Bescheide
für den Versand vorbereitet. Auskünfte zu den Leerungen können in dieser Zeit nicht erteilt
werden, An- oder Abmeldungen von Restabfallbehältern werden nicht bearbeitet. Die üblichen
Sprechzeiten des Bereiches entfallen an diesen Tagen komplett.
Anträge sind schriftlich per Brief, Fax oder eingescannt per Mail einzureichen, sie werden ab dem 02.
Februar 2023 bearbeitet. Informationen zum Tourenplan, zur Satzung oder zur Abfallberatung können
weiterhin telefonisch oder per E-Mail eingeholt werden.
Die Abfallgebührenbescheide werden an die Grundstückseigentümer per Post versandt. Die Gebühren
für 2023 sind dann zu gleichen Teilen am 15. März und 15. September 2023 fällig.
Nachforderungen bzw. Erstattungen für das vergangene Jahr werden mit dem am 15. März 2023 fälligen
Betrag verrechnet.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Prignitz beantwortet die Abfallberatung telefonisch unter
03876 713-664 oder per E-Mail unter abfallwirtschaft@lkprignitz.de.

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