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Bielefelder Zoll stellt Verstöße in Bad Oeynhausener Kiosk fest – E-Zigaretten und Liquid wurden unversteuert verkauft

#Bielefeld (ots)

 

Am Dienstag in der letzten Woche (02.05.2023) stellten Zöllner*innen des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Verkehrswege Bielefeld, bei Kontrollen im Rahmen der Steueraufsicht in einem Kiosk in Bad Oeynhausen 800 Flaschen unversteuertes Liquid für E-Zigaretten sowie 200 unversteuerte Einweg E-Zigaretten mit insgesamt rund 12 Liter Liquid sicher.

Außerdem wurden einige Wasserpfeifentabakdosen mit beschädigten Steuerbanderolen aufgefunden und ebenfalls sichergestellt.

Gegen den Betreiber des Kioskes wurde ein Steuerstrafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation:

Tabakwaren

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.

Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 01. Juli 2022 auch Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Die Abverkaufsfrist von Altbeständen ohne Tabaksteuer endete zum 12. Februar 2023. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak oder Zigaretten und Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

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