Brandenburg

Bildungsminister Freiberg: „Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Handeln des Staates sichern“

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) stimmt mit einer Einzelfallentscheidung der Einrichtung einer weiteren 1. Klasse an der Goethe-Grundschule Hohenleipisch-Plessa zu. Das Staatliche Schulamt Cottbus wird die Vierzügigkeit realisieren – vor dem Hintergrund der bereits verschickten Aufnahmebescheide und der Verlässlichkeit von Verwaltungshandeln. Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2023/24 insgesamt vier 1. Klassen eingerichtet werden, jeweils zwei Klassen an den Schulstandorten in Plessa und Hohenleipisch.

 

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Bildungsministerium hat sich eingehend mit der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Cottbus und der vielen Stimmen von Eltern und von kommunalen Vertretern auseinandergesetzt. Im Ergebnis halte ich deutlich fest, dass das Schulamt bei seiner Entscheidungsfindung für eine Dreizügigkeit der Grundschule Hohenleipisch-Plessa in diesem Jahrgang korrekt gehandelt hat. Doch in der Kommunikationskette bei den Verantwortlichen mit den Eltern hat es Fehler gegeben. Dafür tritt das Bildungsministerium ein und hat sich in diesem Ausnahmefall trotz geringer Schülerzahl für die Vierzügigkeit entschieden. Mir ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in das Handeln des Staates immer Vertrauen haben können.“

Bei der Goethe-Grundschule Hohenleipisch-Plessa handelt es sich um eine Grundschule mit zwei Schulstandorten. Sie ist bisher in den bestehenden Klassen durchgängig zweizügig organisiert (jeweils einzügig an jedem der beiden Standorte). Dies sieht auch der Schulentwicklungsplan des Landkreises Elbe-Elster für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 vor. Im Laufe des offenen Planungsprozesses im Schuljahr 2022/23 wurde diskutiert, ob eine Drei- oder sogar eine Vierzügigkeit für die 1. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 2023/24 realisiert werden kann. Aufnahmebescheide, die am 30. Mai 2023 verschickt wurden, zeigten eine Vierzügigkeit an. Das Schulamt entschied im Rahmen seines Ermessens auf der Grundlage rechtlicher Rahmenbedingungen und belastbarer Schülerzahlen sowie unter besonderer Abwägung organisatorischer und pädagogischer Rahmenbedingungen Anfang Juli 2023 über eine Dreizügigkeit. Der Widerspruch zwischen der Ermessensentscheidung Schulamtes und den versandten Aufnahmebescheiden an die Familien führte zu einer öffentlichkeitswirksamen Diskussion. Am 12. Juli 2023 erreichte das erste Schreiben von Eltern das MBJS.

Die Prüfung durch das Bildungsministerium als Oberste Schulbehörde ergab, dass die Entscheidung und das Handeln des Staatlichen Schulamtes Cottbus in der Sache korrekt waren, dass es aber in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu Fehlern kam. Vor dem Hintergrund der bereits versandten Aufnahmebescheide wird im Sinne der Verlässlichkeit und des Vertrauens in das Verwaltungshandeln des Landes Brandenburg, die Entscheidung getroffen, die durch die Aufnahmebescheide hervorgerufene Vierzügigkeit aufrechtzuerhalten. Nach aktuellem Stand handelt es sich um insgesamt 70 Schülerinnen und Schüler, jeweils 35 Schülerinnen und Schüler an den beiden Standorten Plessa und Hohenleipisch.

Die Schule und das Staatliche Schulamt Cottbus werden die Klassenbildung zeitnah abschließen. Zudem erfolgt eine Abstimmung für künftige Klassenbildungsprozesse mit dem Amt Plessa als Schulträger. Ziel ist eine Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort.

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