Brandenburg

Brandenburg-Paket: 500.000 Euro Soforthilfe für Tierheime

Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie in Kraft getreten

Inflation und steigende Energiepreise belasten auch Tierheime in Brandenburg in besonderem Maße. Insbesondere ihre Futter- und Energiekosten sind stark angestiegen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“. Die „Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“ ist heute in Kraft getreten. Damit können in diesem Jahr insgesamt bis zu 500.000 Euro an Tierschutzorganisationen, die in Brandenburg Tierheime betreiben, ausgezahlt werden.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher erklärte dazu: „Viele Tierheime sind mit Tieren überfüllt, die während der Corona-Pandemie angeschafft wurden und nun abgegeben werden. Gleichzeitig haben in den vergangenen Monaten die deutlich gestiegenen Betriebskosten die Situation der Tierheime verschärft. Die Preise für Energie und Tierfutter, aber auch die Tierarztkosten sind deutlich gestiegen. Die Tiere müssen aber weiterhin versorgt werden. Mit den Mitteln aus dem Brandenburg-Paket erhalten Tierschutzvereine zum Ausgleich der krisenbedingten Härten unbürokratisch schnelle Hilfen. Damit sollen diese für den Tierschutz relevanten Strukturen in einer für alle schwierigen Zeit gestützt werden.“

Gegenstand der Soforthilfe ist ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich für krisenbedingte Mehraufwendungen im Bereich des Tierschutzes. Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten. Die Billigkeitsleistung ist auf höchstens 10.000 Euro pro Antragsstellenden beschränkt. Die Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie ist im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 19 vom 17. Mai 2023) veröffentlicht.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung zuständig. Die Antrag ist auf der LAVG-Internetseite eingestellt: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/antraege/

Hintergrund

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leistet. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburger Landtages diese Maßnahme jeweils bewilligen.

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