Brandenburg

Brandenburg-Paket: Krankenhäuser erhalten zusätzlich 95 Millionen Euro in 2023

„Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ vom Haushaltsausschuss des Landtages bewilligt

Die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg erhalten angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Auf Antrag des Gesundheitsministeriums hat der Landtagsausschuss für Haushalt und Finanzen heute das „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ bewilligt. Das Gesundheitsministerium kann damit diese außerplanmäßigen Mittel zeitnah über das Landesamt für Soziales und Versorgung auszahlen. Mit dem Landeshaushalt erhalten die Krankenhäuser zudem auch in diesem Jahr wieder insgesamt 110 Millionen Euro vom Land für Investitionen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte heute in Potsdam: „Die Krankenhäuser befinden sich in einer wirklich schwierigen wirtschaftlichen Notsituation. Sie sind durch die Corona-Pandemie sowie den aktuellen Belastungen durch die Energiekrise und Inflation infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stark belastet. Viele Krankenhäuser stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand, einige sind akut insolvenzgefährdet. Die Landesregierung steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Krankenhäuser. Sie sind die zentralen Anker unserer Gesundheitsversorgung.“

Von den 95 Millionen Euro wird eine Million Euro für Beratungsleistungen für die Krisenbewältigung der Krankenhäuser verwendet. 94 Millionen Euro werden entsprechend der jährlichen Investitionspauschale auf die 54 Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen sind, verteilt. Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ kommen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte: „Die Krankenhäuser können die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise im bestehenden Finanzierungssystem nicht an die Krankenkassen weitergeben. Sie leiden deshalb besonders stark. Das System der Krankenhausfinanzierung muss dringend reformiert werden. Die von der Bundesregierung angeschobenen Reformen im Krankenhausbereich sind notwendig. Das vorgelegte Konzeptpapier der Regierungskommission ‚für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung‘ enthält einige gute Ansätze. Zum Beispiel, dass der wirtschaftliche Druck auf die Häuser reduziert werden soll. Auch die bessere Finanzierung von Vorhaltekosten wird von uns seit langem gefordert. Diese Reformen dürfen aber nicht dazu führen, dass Krankenhäuser im dünnbesiedelten ländlichen Raum verschwinden! Wir brauchen diese Standorte. Krankenhausplanung ist Ländersache. Die Grundversorgung im ländlichen Raum muss auch in Zukunft sichergestellt werden. Und es müssen bei Strukturvorgaben und Mindestvoraussetzungen auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern anerkannt werden.“

Hintergrund

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

Die Fachressorts legen beim Finanzministerium für jede Maßnahme dar, in welchem Zusammenhang sie mit der Krisensituation steht und welchen Beitrag sie zu deren Abmilderung leisten. Dies folgt aus den Bestimmungen für den Notlagenbeschluss des Landtages, die eine Kreditaufnahme für das „Brandenburg-Paket“ nur unter besonderen Voraussetzungen gestatten. Hat eine Maßnahme ein Gesamtvolumen von über 7,5 Millionen Euro, muss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Brandenburgischen Landtags diese Maßnahme jeweils bewilligen.

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