Politik

Bundeskabinett beschließt Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts

Das Bundeskabinett hat heute verschiedene Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts beschlossen.
So wurde zum einen eine Formulierungshilfe zur Änderung des Strompreisbremsen-Gesetzes (StromPBG)
und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vom Kabinett verabschiedet. Mit dieser
Formulierungshilfe wird der Kreis der sogenannten Prüfbehörden erweitert. Konkret wird der Kreis
derer, die als Prüfbehörde infrage kommen, um juristische Personen des Privatrechts erweitert, die
dann im Wege der Beleihung mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben betraut werden können.
Aufgabe der Prüfbehörde bei der Strom- und Gaspreisebremse ist es unter anderem, auf die Einhaltung
der beihilferechtlichen Vorgaben zu achten, die Auflagen zur Beschäftigungssicherung, die
Regelungen zum Boni- und Dividendenverbot sicherzustellen oder die ordnungsgemäße Berechnung der
Entlastungen der Letztverbraucher zu überwachen. Weiterhin werden die Regelungen im StromPBG zur
Abschöpfung von Übergewinnerlösen näher konkretisiert und um Absicherungsgeschäfte außerhalb der
Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig ergänzt. Sofern diese in ihrer Wirkung
einem Absicherungsgeschäft an der EEX entsprechen, können sie als Absicherungsgeschäft gemeldet und
damit bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.
Daneben wurde eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes im Kabinett beschlossen. Ziel ist es, dem
Bund im Sinne der Sicherung der Energieversorgung mehr Handlungsspielraum im Rahmen einer
Treuhandverwaltung zu eröffnen.

Kommentar verfassen