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Bundespolizistin auf sexueller Grundlage beleidigt

#Ulm (ots)

 

Ulm; Am Montagmorgen (13.11.2023) kam es nach einer Gleisüberschreitung in der Finningerstraße zu einer Beleidigung einer Bundespolizistin auf sexueller Grundlage. Bisherigen Informationen zufolge, soll der 23-jährige afghanische Staatsangehörige gegen 08:00 Uhr zunächst die Gleise 5 und 6 der Haltestelle Finnigerstraße unbefugt überquert haben. Aus diesem Grund wurde er für die Durchführung weiterer polizeilichen Maßnahmen auf das Bundespolizeirevier Ulm verbracht. Vor dem Betreten der Räumlichkeiten wurde der Tatverdächtige aus Eigensicherungsgründen durch einen Beamten der Bundespolizei abgetastet. Hierbei drehte er sich schließlich zu der sichernden Bundespolizistin um, öffnete seine Hose und beleidigte diese durch eindeutiges Zeigen auf seinen Genitalbereich. Die Ermittlungen wegen des Verdachts einer Beleidigung auf sexueller Grundlage wurden eingeleitet. Durch die Gleisüberschreitung wurde niemand verletzt. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km/h beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

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