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Zoll stellt fast eine Tonne Feuerwerkskörper in einem Kleintransporter sicher – Notwendige Erlaubnis für den Transport fehlte

#Frankfurt (Oder) (ots)

 

In den Abendstunden des 08.11.2023 wählten Zollbedienstete auf der B 158A in Altglietzen (Märkisch Oderland) einen Kleintransporter zur Zollkontrolle aus. Auf Befragen gab der Fahrer des Kleintransporters an, Feuerwerkskörper geladen zu haben.

Die Kontrolle des Kleintransporters ergab 67 Originalkartons mit je 1000 Stück Feuerwerkskörpern der Kategorie F3. Die für den Transport erforderliche Erlaubnis konnte der Fahrer mit niederländischem Pass nicht vorweisen.

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen. Die Ermittlungen dauern noch an.

Weitere Informationen zum Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der EU finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

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