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Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit – Zoll nimmt Baubranche ins Visier

#Frankfurt (Oder) (ots)

 

Am 25.04.2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) waren 63 Zöllner*innen im Einsatz, es wurden insgesamt 283 Personen befragt. Im Ergebnis besteht in 16 Fällen der Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, in weiteren 15 Fällen wurde eine Beitragsvorenthaltung nach § 266a Abs. 1 und 2 StGB festgestellt. Es gab vier Sachverhalte, in denen der Verdacht der Scheinselbstständigkeit besteht, außerdem wurde in drei Fällen eine illegale Beschäftigung festgestellt. In insgesamt 36 Fällen schließen sich weitere Ermittlungen an.

„Durch die Prüfungen auf den Baustellen im Osten Brandenburgs konnten wir den Kontrolldruck aufrechterhalten und somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Sozialsysteme und Fairness auf dem Arbeitsmarkt leisten.“ so die Leiterin des Sachgebiets Finanzkontrolle Schwarzarbeit Christina Herbig.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe wurde Vertreterinnen und Vertretern der European Labour Authority (ELA) sowie Angehörigen von Arbeitsinspektionen anderer Mitgliedstaaten zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit angeboten, die Prüfmaßnahme beobachtend zu begleiten. Im Bereich des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) nahmen in Cottbus zwei Vertreter von Arbeitsinspektionen aus Estland teil. Die Prüfungsbegleitung sollte dazu dienen, die Aufgaben und Prüfansätze der FKS vorzustellen, den gegenseitigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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