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Bundesweiter Zolleinsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Hotellerie- und Gastronomiebetriebe im Fokus

#Bonn (ots)

 

Der Zoll führte am 30. Juni 2023 eine bundesweite verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe durch.

Die rund 2.700 eingesetzten Beschäftigten befragten insgesamt über 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften vor Ort mehr als 700 Arbeitgeber. An dem Einsatz waren auch über 350 Beschäftigte anderer Zusammenarbeitsbehörden des Zolls wie beispielsweise die Landesfinanzverwaltung oder die Ausländerämter beteiligt.

Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner knapp 350 Straf- und über 600 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Dabei geht es in über 200 Fällen um den Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel und in knapp 280 Fällen um die illegale Beschäftigung. Zudem ergaben sich nach den bisherigen Erkenntnissen in rund 2.000 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, insbesondere hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns sowie der Beitragsvorenthaltung. Diesen Fällen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter nach, indem unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder stellt die FKS in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen fest.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls so-wohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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