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#Cottbus/Chóśebuz: Geflügelpest Tierpark

Angesichts der ersten Fälle von bestätigter Geflügelpest im Cottbuser
Tierpark sind am Mittwoch weitere ca. 70 Proben genommen worden. Diese
werden nunmehr im Labor ausgewertet und sollen Rückschlüsse auf die
Verbreitung innerhalb des Bestandes geben. Mit Ergebnissen wird frühestens
am Donnerstag gerechnet.
Aktuell sind 5 Tiere verendet, bei denen die Infektion nachgewiesen ist. Im
derzeit geschlossenen Tierpark sind seit Silvester verschiedene
Vorsichtsmaßnahmen in Kraft, zum Beispiel Desinfektion, die Aufteilung von
Bereichen, die Trennung von Personal und Gerät.
Die Tierkartei des Tierparks verzeichnet aktuell 485 Vögel. Ein großer Teil ist
mit Winterbeginn bereits eingestallt worden bzw. in Volieren mit Netzdächern
untergebracht. Hier besteht die Hoffnung, dass sich das Virus bei
entsprechender Vorsicht in diesen Bereichen nicht oder weniger stark
ausbreiten kann.
Tierpark-Direktor Jens Kämmerling: „Die Situation ist besorgniserregend und
schwierig, aber auch nicht gänzlich ungewöhnlich. Wir greifen auf
Erfahrungen aus dem Jahr 2017 zurück.“
Für den Tierpark liegt die Genehmigung seitens der Veterinärbehörden vor,
dass der Bestand wertvoller Tiere nicht gekeult werden muss. Mit den
Testergebnissen wird eine genaueres Lagebild erhofft. Erst danach kann
entschieden werden, wann und in welchem Umfang der Tierpark wieder
öffnen kann.
Geflügelhalter und Jagdpächter sind zu erhöhter Vorsicht und
Aufmerksamkeit um Umgang mit den Beständen aufgerufen. Geflügelhalter
werden darüber hinaus aufgefordert, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen
zu optimieren und nach Möglichkeit die Tiere vorübergehend in Ställen
unterzubringen.
Zudem weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Haltung von Geflügel
anzeigepflichtig ist. Geflügel sind Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Meldung
einer Geflügelhaltung erfolgt an den Fachbereich Landwirtschaft, Veterinärund Lebensmittelüberwachung unter 03562 986-18301. Funde von toten
Tieren sollen umgehend an das Veterinäramt gemeldet werden.

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