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erbot! Keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände am Kölner Hauptbahnhof und Bahnhof Köln Süd: Verstärkte Kontrollen 04.08.2023, 06:00 Uhr bis 05.08.2023, 06:00 Uhr

#Köln (ots)

 

Egal ob, Baseballschläger, Knüppel oder Messer: Am Freitag und Samstag ist das Mitführen aller Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden können, am Hauptbahnhof Köln und Bahnhof Köln-Süd von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten. Ein sogenanntes Waffenverbot, das durch eine “Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen“ von der Bundespolizei erlassen wurde. Dazu zählen auch Nachbildungen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können.

Die Bilanzen der zurückliegenden Waffenverbote an den Bahnhöfen zeigen, dass immer wieder Menschen Gegenstände mitführen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Menschen verletzen können. Dabei kommt es immer häufiger zu Gewaltdelikten und schweren Verletzungen. Um dies einzudämmen und die Sicherheit aller Reisenden an den betroffenen Bahnhöfen zu gewährleisten, erlässt die Bundespolizei auch an diesem Wochenende wieder ein solches Mitführverbot. Dadurch soll in Zukunft die Gewaltbereitschaft sowie die Bereitschaft zum Mitführen und Verwenden solcher Gegenstände minimiert und Straftaten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen reduziert werden. Hierzu wird die Bundespolizei in diesem Zeitraum an den betroffenen Bahnhöfen verstärkt Personen – und Taschenkontrollen durchführen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Einsatzkräfte Platzverweise aussprechen und Zwangsgelder erheben. Seitens der Eisenbahnverkehrsunternehmen kann ein Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss verhängt werden.

Während des Bestehens der Allgemeinverfügungen als auch im „normalen“ Streifendienst stellen Einsatzkräfte immer wieder Messer oder andere verbotene Gegenstände fest.

Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen, wie Einsatzkräfte der Polizei oder Handwerker, die ihrem Beruf nachgehen und ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Alle Ausnahmen und wichtige Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de

 

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