Brandenburg

Erneute Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar

Vor dem Hintergrund der angekündigten landes- und bundesweiten Protestfahrten am kommenden Montag erlaubt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am Sonntag, den 14. Januar erneut Lkw-Fahrten auf Brandenburger Straßen für den Transport wichtiger Güter. Hierdurch sollen durchgängige Lieferketten und damit die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sichergestellt werden.

 

Aufgrund der wieder zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirtschaft, des Handwerks und des Transportgewerbes hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StVO erteilt. Sie gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs zur Belieferung des Einzelhandels sowie für Medizinprodukte und Arzneimittel am 14. Januar 2024 von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Die zuständigen Stellen und Behörden wurden über die Ausnahmeregelung informiert.

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