Ratgeber

Erste Vereinfachungen bei Steckersolar-Geräten – Bundestag beschließt langerwarteten Abbau bürokratischer Hürden

Steckersolar-Geräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, da sie einfach zu installieren sind, sich die Investition relativ schnell bezahlt macht und es die einzige Möglichkeit für Mieter:innen ist, ihren Strom selbst zu erzeugen. Bisher gab es bei den sogenannten Balkonkraftwerken noch einige bürokratische Hürden, die jetzt ein neues Gesetz teilweise verringert hat. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert, welche Vereinfachungen beschlossen wurden und was sich weiterhin (noch) nicht geändert hat.

Vereinfachungen durch den Bundestag verabschiedet

„Endlich hat der Bundestag den versprochenen Bürokratieabbau bei Steckersolar-Geräten verabschiedet und Verbraucher:innen können solche Geräte nun deutlich leichter nutzen“, erklärt Energieberater Jens Krumnow von der VZB. Die Bundesregierung hatte sich bereits im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass die Erleichterungen am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollten. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag verzögerte sich immer wieder und damit auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen. Am heutigen Freitag hat der Bundestag das dazugehörige Gesetz – Solarpaket 1 – verabschiedet. Es muss nun nur noch abschließend den Bundesrat passieren.

Teilweise Erleichterungen bei Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten

Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, hat es durch das neue Gesetz künftig deutlich leichter. Damit entfällt die bislang nötige doppelte Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber und es ist nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen, die bereits seit dem 1. April 2024 deutlich vereinfacht ist. Zudem dürfen Besitzer:innen ihre Geräte sofort in Betrieb nehmen und übergangsweise mit dem bisherigen Stromzähler weiterbetreiben. „Konkret heißt dies, dass der Stromzähler sich so lange rückwärts drehen darf, bis der Netzbetreiber einen neuen Zähler einbaut“, erläutert Krumnow.

Die Sache mit dem Stecker und der Leistung

Weiterhin in der Praxis nicht möglich ist die Nutzung einer haushaltsüblichen Schukosteckdose statt einer speziellen Einspeisedose. Auch die Leistungsgrenze für Steckersolar-Geräte bleibt bei 600 Watt. Obwohl die Grenze gesetzlich nun auf 800 Watt erhöht wird, hat dies in der Praxis keine Auswirkung, bis die entsprechende Elektronorm veröffentlicht ist. „Wir setzen uns seit Jahren für Änderungen dieser Elektronorm ein und hoffen sehr auf eine schnellstmögliche Veröffentlichung, damit die Leistungsgrenze der Geräte in der Praxis höher liegt und die ohnehin in allen Haushalten vorhandene Steckdose genutzt werden kann“, so Energieberater Krumnow. Eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen finden Interessierte auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

 

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die anbieterunabhängige Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch individuell bei den Menschen zuhause. Interessierte vereinbaren unter 0331 – 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772

Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen an. Beispielsweise zu den Themen „Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps für Ihren Haushalt“, „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen“ oder „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen“. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden private Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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