Potsdam

EWP führt neue Struktur im Fernwärmepreis ein – Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher in Potsdam

#Potsdam – Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) führt zum 1. Januar 2024 eine neue Struktur im Fernwärmepreis ein. Zukünftig können die Verbraucherinnen und Verbraucher anhand öffentlicher Indizes transparent die Entwicklung des Preises in der Fernwärme nachvollziehen. Um diese Transparenz zu erreichen, etabliert die EWP eine öffentlich einsehbare Preisgleitformel und stellt die Preisstruktur in der Fernwärme neu auf.

„Diese Formel bringt unsere Fernwärmepreise in Einklang mit den Schwankungen der Energiekosten und schafft eine transparente Grundlage für zukünftige Preisänderungen“, erklärt Peter Oswald, Vertriebsleiter der EWP. „Gleichzeitig kommen wir mit der Einführung dieser Formel rechtlichen Anforderungen nach. Wir verwenden, so wie vorgeschrieben, ausschließlich Indizes, die öffentlich nachvollzogen werden können: Lohnindex, Investitionsgüterindex, Erdgasindex, Emissionspreisindex und Wärmepreisindex.“

Denn die EWP ist, wie jeder Fernwärmelieferant in Deutschland, durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wärmeversorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) dazu aufgefordert, „in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form in jeweils aktueller Fassung seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet“ zu veröffentlichen. Die EWP veröffentlicht alle Informationen auf ihrer Webseite: ewp-potsdam.de/fernwärmepreise

Neue Formel erfordert auch Anpassung in der Preisstruktur: Leistungspreis steigt, Arbeitspreis sinkt

Die neue Fernwärmepreisgleitformel wird zum 1. Januar 2024 gemeinsam mit einem neuen Preisblatt eingeführt. „Die neue Formel erfordert einige Veränderungen in unserer Preisstruktur, bei der der Leistungspreis steigt und der Arbeitspreis sinkt. Das ist die Grundlage, damit die neue Formel ihre Wirkung dann zum Jahreswechsel 2024/2025 automatisch entfalten kann.“

Die Neustrukturierung ermöglicht, dass Fixkosten künftig größtenteils im Leistungspreis abgedeckt werden. Der Leistungspreis ist ein Grundpreis in Abhängigkeit von der jeweils installierten Leistung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieser Leistungspreis steigt zum 1. Januar 2024 von jährlich 46,32 Euro/kW auf jährlich 87,00 Euro/kW. Im Gegenzug sinkt der verbrauchsorientierte Arbeitspreis von 16,93 Cent/kWh auf 13,98 Cent/kWh.

Die Gesamtkosten bleiben für die Haushalte im kommenden Jahr annähernd stabil

Für einen Fernwärmekunden mit Eigenheim mit einem Jahresverbrauch von 11.000 kWh und 7,5 kW Anschlussleistung senken sich damit die monatlichen Kosten gerechnet mit aktuell 7 Prozent Mehrwertsteuer von 184,14 Euro auf 182,53 Euro. „Unsere Anpassungen sind notwendig, um mehr Transparenz für alle Kundinnen und Kunden zu erreichen. Die Gesamtkosten bleiben für die Haushalte im kommenden Jahr annähernd stabil, ab 2025 finden die Preisanpassungen dann automatisch anhand der Formel statt“, erklärt Peter Oswald abschließend.

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