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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am 08.07.2023 wurde gegen 00:45 Uhr der 38-jährige Fahrzeugführer eines in Deutschland zugelassenen PKW
VW Polo an der Bundesautobahn 10, zwischen dem Dreieck Havelland und der Anschlussstelle Oberkrämer,
einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Prüfung der Person im polizeilichen
Auskunftssystem wurde bekannt, dass ihm 2018 das Recht von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland
Gebrauch zu machen, nach einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland aberkannt worden war. Da ihm bislang i.R.
stehendes Recht nach Ablauf der Sperrfrist wegen des Fehlens eines entsprechenden Antrags noch nicht wieder
anerkannt wurde, fuhr er ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt.

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