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Fahren unter berauschenden Mitteln, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und das Betäubungsmittelgesetz

#Angermünde –
Der Beschuldigte wurde am 29.03.2024, vormittags, im öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum fahrend mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug (eScooter) angetroffen. Das am Fahrzeug angebrachte Versicherungskennzeichen hatte bereits seine Gültigkeit (2023)
verloren, eine neue Pflichtversicherung bestand nicht.
Während der Kontrolle fiel den eingesetzten Beamten die Nervosität des Beschuldigten auf. Die direkte Nachfrage, ob er vor Fahrtantritt Alkohol oder berauschende Mittel
konsumiert hat, bejahte der Beschuldigte. Einen angebotenen freiwilligen Drogenvortest vor Ort stimmte er zu. Dieser reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Im
weiteren Verlauf wurde im Krankenhaus Angermünde die Blutentnahme realisiert.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte vor Ort entlassen und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

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