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Fahren unter Einwirkung von Alkohol, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung

#Schwedt/Oder –
Am 01.04.2024, gegen 04.15 Uhr, wurde ein 42-jähriger Radfahrer fahrend mit seinem
Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle konnte deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen
werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von
1,90 Promille.
Nach der Verkündung des Tatvorwurfs beleidigte der Radfahrer die eingesetzten Beamten vor Ort. Zur Verbringung ins Klinikum, zum Zwecke der Durchführung einer
Blutprobe, musste er auf Grund zunehmender Aggression mittels Handfesseln fixiert
werden. Gegen diese Maßnahme sperrte er sich, letztlich gelang es den Beamten aber
doch, dem Radfahrer die Handfesseln anlegen.
Die Blutprobenentnahme im Klinikum Schwedt/Oder wurde durch die Beamten angeordnet und anschließend durch den diensthabenden Notarzt realisiert. Während der
Blutentnahme wurden die Beamten weiterhin beleidigt.
Nach Untersagung der Weiterfahrt wurde der Radfahrer vor Ort aus den polizeilichen
Maßnahmen entlassen.

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