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Feuerwerk in drei Fällen sichergestellt

Bad Muskau (ots)

 

Am Mittwoch, den 20. Dezember 2023, stellten Bundespolizisten bei Kontrollen am Grenzübergang Bad Muskau verbotenes Feuerwerk sicher.

Im 1. Fall führte ein 34-jähriger Deutscher in einer Plastiktüte vier „DumBum – Raketen und zehn FP3 Knaller mit sich. Gegenüber den Beamten gab er an, dass er diese auf dem polnischen Markt gekauft hat.

Im 2. Fall kontrollierten die Beamten einen 22-jährigen Deutschen. Dieser reiste zuvor aus Polen kommend mit seinem Auto nach Deutschland ein. Im Kofferraum befanden sich 20 Stück DumBum-Knaller.

Im 3. Fall transportierte ein 19-jähriger Deutscher in seinem Kofferraum 60 Stück Big Bang, 100 Stück Hammer-Knaller, 20 Stück „FP 3“, 20 Stück DumBum-Knaller sowie 34 Stück DumBum-Feuerwerksrohre.

In allen drei Fällen verfügten die Feuerwerkswerkskörper zwar über eine CE Kennzeichnung, waren aber zusätzlich als F3 klassifiziert. Hierfür benötigt man eine erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Alle drei Männer waren nicht im Besitz solch einer Erlaubnis.

Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Neben den Erlass eines Bußgeldbescheides müssen die Männer auch mit einem Gebührenbescheid von der Bundespolizei rechnen. Schließlich werden ihnen Transport und Vernichtung der sichergestellten Knaller in Rechnung gestellt.

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