Potsdam

Finanzierung des Deutschlandtickets in der Landeshauptstadt Potsdam – Sofortbeschluss zur Schaffung der beihilferechtlichen Grundlage

Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung am 6. September 2023 eine Beschlussvorlage zur Schaffung der beihilferechtlichen Grundlage für die Finanzierung des Deutschlandtickets in der Landeshauptstadt Potsdam vor. Die sogenannte „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 in der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2023)“ soll durch die Stadtverordneten sofort beschlossen werden, damit bis zum 30. September 2023 die beihilferechtliche Grundlage für die Fortführung des Deutschlandtickets

über dieses Datum hinaus sichergestellt werden kann.

Zum 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket als digitales, deutschlandweit gültiges Ticket zum Preis von monatlich 49 EURO für den ÖPNV eingeführt worden. Den Rahmen für diese Einführung bildeten dabei die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenzen vom 2. November und 8. Dezember 2022. Eine Konkretisierung zur Umsetzung erfolgte in einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 27. Januar 2023.

Bund und Länder finanzieren demnach das Deutschlandticket im Jahr 2023 mit jeweils 1,5 Milliarden EURO und sind auch bereit, etwaige Mehrkosten zu übernehmen. Das Land Brandenburg hat die Co-Finanzierung über das Brandenburg-Paket abgesichert. Die Zuweisung der Bundesmittel erfolgt über das Regionalisierungsgesetz.

In diesem Gesetz ist der Tarif Deutschlandticket auch bis zum 31. Dezember 2023 als genehmigt erklärt worden. Des Weiteren ist dort auch die Beihilfekonformität bis zum 30. September 2023 geregelt. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum die Länder bzw. die zuständigen Behörden die Beihilfekonformität gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 schaffen müssen. Nach der Verordnung 1370 (EG) Nr. 1370/2007 und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) muss dies die zuständige Behörde, also die Landeshauptstadt Potsdam schaffen. Eine allgemeine Regelung seitens des Landes Brandenburg würde demnach für die Landeshauptstadt Potsdam nicht die erforderliche Rechtswirksamkeit entfalten.

Daher nimmt die Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit in Anspruch, eine allgemeine Verordnung zu erlassen. Dies muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

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