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Freischaltung gegen Kryptowährung

#Wittenberge

 Ein 60-Jähriger aus Wittenberge erstattete gestern Strafanzeige, nachdem ein noch unbekannter Erpresser 1.100 Euro in Kryptowährung von ihm forderte, um seinen Computer wieder freizuschalten. Von einer ihm unbekannten Mailadresse hatte der Mann die Meldung erhalten, dass sein Computer gehackt worden sei und erst gegen Geldleistung wieder freigegeben werde. Der Forderung kam der 60-Jährige jedoch nicht nach, sondern begab sich stattdessen zur Polizei. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Erpressung eingeleitet.

Erpressungsversuche mit angeblich oder tatsächlich gehackten Computern sind schon seit Jahren ein verbreitetes Kriminalitätsphänomen, das mit immer neuen Varianten aufwartet. Viele Menschen sind beruflich auf ihren Computer angewiesen oder haben auf ihm wichtige Dateien gespeichert. Die Sorge um den Verlust des Arbeitsmittels oder wichtiger Dateien, aber auch die empfundene Scham, „darauf hereingefallen“ zu sein, nutzen die Täter gezielt aus, wenn sie ihre Forderungen stellen. In einigen Fällen sind die Computer nicht tatsächlich gehackt und die Behauptungen lediglich eine Finte. Doch über Schadsoftware (sogenannte „Remote Access Trojans“, dt: Fernzugriffs-Trojaner) ist es tatsächlich möglich, Zugriff auf einen fremden Computer und damit verbundene weitere Geräte zu bekommen. Meist demonstrieren die Täter dann eindrucksvoll, wie sie den Cursor auf dem fremden Bildschirm steuern. Derartige Schadsoftware kann beispielsweise über E-Mail-Anhänge und Klicken auf eigens hierfür erstellte Links oder Schaltflächen auf den Rechner gelangen. Aktualisieren Sie daher regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, klicken Sie nicht auf E-Mails oder andere Nachrichten von unbekannten Absendern, klicken Sie nicht auf Schaltflächen oder Links unseriös wirkender Internetseiten und fragen Sie zunächst Bekannte um Rat, wenn Sie sich nicht sicher sind.

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